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Laissez-faire auf Österreichisch

Von Katharina Schmidt

Analysen

Die ersten drei Tage vor dem VfGH haben gezeigt, dass es zwar Gesetzesänderungen bedarf, aber auch einer Änderung der Haltung.


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Manchmal war es ein Kabarett, meistens nur tragikomisch. Das, was in den österreichischen Bezirkswahlbehörden offenbar nicht erst seit gestern gang und gäbe ist, aber erst mit der FPÖ-Wahlanfechtung ans Tageslicht getreten ist, lässt sämtliche Beobachter ratlos staunen. Das Gesetz sieht eindeutige Regelungen vor, wie mit den Wahlkarten umzugehen ist, wann sie zu öffnen und auszuzählen sind und wer dabei sein muss.

Doch vor dem Verfassungsgerichtshof gaben die meisten Wahlbeisitzer - auch die, die sich schon näher mit der Materie beschäftigt haben - zu, dass sie keine Ahnung hatten.

Selbst die meisten der vom VfGH befragten Wahlleiter, die sich schon qua ihrer Funktion als Bezirkshauptleute näher mit den Vorschriften hätten beschäftigen müssen, deuteten das Gesetz um und interpretierten es so dehnbar, dass es selbst Nicht-Juristen die Nackenhaare aufstellt. Neben der - oft fast mutwillig erscheinenden - Unkenntnis der Beteiligten zeigen die ersten drei Verhandlungstage aber auch andere Faktoren auf: Rein faktisch waren viele Behörden mit der Vielzahl der Wahlkarten überfordert.

Dazu kam noch der Druck der Medien und ganz offensichtlich auch der politischen Ebene. Zumindest legten sich viele Wahlbehörden diesen Druck selbst auf, indem sie "nicht schon wieder die Letzten" sein wollten, die das Ergebnis nach Wien melden. In beiden Fällen könnte eine gesetzliche Änderung Abhilfe schaffen.

Gesetzlich nicht leicht lösbar ist die Laissez-faire-Haltung der Wahlbehördenmitglieder, die so symptomatisch für den österreichischen Umgang mit Regeln ist: Ein Wahlleiter sagte am Mittwoch, eine Sitzung für 9 Uhr am Montag einzuberufen, sei zwecklos, weil "da kommt niemand, das weiß ich aus 19-jähriger Erfahrung". Für die geringe Entschädigung wollen sich einige Beisitzer das offenbar nicht antun und bringen damit auch ihre ernsthaft bemühten Kollegen in Verruf.

Was dabei herauskommt, könnte den Staat und die betroffenen Wahlwerber Millionen kosten. Es bedarf hier also in erster Linie eines Verständnisses für den Ernst der Sache.

Denn noch ist völlig offen, ob die Wahl wiederholt werden muss. Die Grünen behaupten nein, weil keine Anhaltspunkte für Manipulationen zu sehen seien. Die Freiheitlichen sehen zig Chancen für Manipulationen. Die Entscheidung treffen letztlich die Verfassungsrichter - und die waren die ersten drei Verhandlungstage ebenso entsetzt wie viele Zuseher.