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68 Prozent der Manager glauben laut Umfrage, dass heimische Unternehmen ihre Finanzergebnisse oft beschönigen. Strafgesetzbuch-Reform sieht längere Haftstrafen für Bilanzfälscher ab 2016 vor.
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Wien. Mehr als zwei Drittel von Österreichs Managern geben in einer Umfrage an, dass Unternehmen hierzulande ihre Finanzergebnisse oft besser darstellen, als sie sind. Damit liegt Österreich knapp hinter Serbien und Slowenien auf dem dritten Platz, wie eine Umfrage des Wirtschaftsprüfers und -beraters EY unter 3800 Managern aus 38 Ländern, davon 100 aus Österreich, ergeben hat. Beim eigenen Unternehmen glaubt ein Fünftel der Befragten an geschönte Zahlen in den letzten zwölf Monaten.
Aus den Umfrageergebnissen könne man nicht schließen, dass in Österreich deutlich öfter Zahlen geschönt werden als in anderen Ländern, sagt Andreas Frohner, Leiter der Abteilung Fraud Investigation & Dispute Services bei EY Österreich: "Aber diese extremen Einschätzungen zeichnen ein Stimmungsbild, das von Verunsicherung und Misstrauen gekennzeichnet ist."
Steigender Leistungsdruck ist "Nährboden für Bilanztricks"
Die Kombination aus fehlendem Optimismus, steigendem Leistungsdruck und einer unterentwickelten Kultur des Scheiterns sei aus Sicht vieler heimischer Führungskräfte ein Nährboden für Bilanztricks. Wenn das Überleben des Unternehmens davon abhinge, würden es vier Prozent der 100 befragten Finanzvorstände, Leiter der Revision, der Rechtsabteilung und des Compliance-Managements vertretbar finden, Geschäftsergebnisse vorsätzlich falsch anzugeben.
Bilanzfälschung ist in den vergangenen Jahren aufgrund von zahlreichen Ermittlungen und Prozessen rund um die Hypo Alpe Adria, die Alpine-Pleite und die Causa Immofinanz zusehends in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Mit der Strafrechtsreform sollen Bilanzdelikte, die neben der Untreue das zentrale Delikt im Wirtschaftsstrafrecht sind, neu geregelt werden.
In der Novelle des Strafgesetzbuchs (StGB), die 2016 in Kraft treten soll, soll der Tatbestand der Bilanzdelikte zusammengefasst werden. Bisher finden sich Regeln zu Bilanzdelikten verstreut über mehrere Gesetze, unter anderem im Aktiengesetz, im GmbH- und im Spaltungsgesetz. "Durch die unscharfen Formulierungen herrscht bisher in der Praxis Verunsicherung, welche Angaben und Handlungen strafrechtlich relevant sind", sagt Christopher Schrank, Partner bei Brandl & Talos Rechtsanwälte und Mitglied der Expertengruppe, die mit dem Justizministerium den neuen Tatbestand ausgearbeitet hat.
Künftig soll klarer formuliert werden, welche unrichtigen Informationen strafbar sind. Denn bisher gibt es laut Schrank kaum Gerichtsentscheidungen zu Bilanzdelikten, da sich diese Tatbestände in Klagen meist gemeinsam mit anderen Vorwürfen wie Untreue oder Kapitalmarktdelikten, bei denen ein höheres Strafmaß droht, finden.
Künftig machen sich Entscheidungsträger und Beauftragte strafbar, wenn sie vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines Unternehmens "erheblich unrichtig" darstellen - etwa im Jahresabschluss oder in der Hauptversammlung. Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer und die Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterstützen in ihrer Stellungnahme die Eingrenzung der bisher aus ihrer Sicht "uferlosen Strafbestimmung". Insgesamt wurden mehr als 100 Stellungnahmen bis zum Ende der Begutachtungsfrist zur StGB-Reform abgegeben.
Überarbeiteter Entwurf für Strafrechtsnovelle im Juni
In mehreren Stellungnahmen wird der verdoppelte bzw. verdreifachte Strafrahmen kritisiert - künftig drohen Bilanzfälschern laut Entwurf statt bisher ein Jahr bis zu zwei Jahre Haft sowie bei börsennotierten Unternehmen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Eine "missglückte Regelung" sieht Schrank bei der "tätigen Reue", die für manche Bilanzdelikte eingeführt werden soll. Ähnlich wie bei der Selbstanzeige bei der Finanz bleiben Täter straffrei, wenn sie falsche Angaben richtigstellen oder unvollständige Angaben nachtragen. "Für die wirklich relevanten Fälle wie die Veröffentlichung von falschen Jahresabschlüssen und den unrichtigen Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gibt es jedoch keine tätige Reue", kritisiert Schrank.
Derzeit sichtet die Fachabteilung im Justizministerium die Stellungnahmen. Laut Ministerium will Justizminister Wolfgang Brandstetter im Juni den überarbeiteten Gesetzesentwurf vorlegen.