Komani-Zwillinge wieder in Wien: Beraterin setzt auf subsidiären Schutz. | Weiter Streit um Zuständigkeiten. | Wien. Familie Komani ist zurück in Österreich. Wie berichtet, sind der Vater und die Zwillingsmädchen am Donnerstagnachmittag mit Hilfe eines humanitären Visums aus dem Kosovo zurückgekehrt. Rechtsberaterin Karin Klaric erklärte am Freitag, wie es nun weitergehen soll.
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Sie setzt auf den sogenannten subsidiären Schutz. Denn die Asylverfahren des Vaters und der Kinder wurden zwar mit der Abschiebung vor zwei Wochen abgeschlossen, für die Mutter, die immer noch im Spital liegt, läuft aber noch ein Asylverfahren. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung bestehe die Möglichkeit auf subsidiären Schutz. Dieser wird im Asylverfahren mitgeprüft - Klaric will aber "beantragen, dass das Asyl abgewiesen und subsidiärer Schutz gewährt wird".
Damit sei gewährleistet, dass die Familie möglichst lange in Österreich bleiben kann: Subsidiärer Schutz wird dann gewährt, wenn kein Asylgrund vorliegt, aber nicht abgeschoben werden kann - etwa, weil damit das Recht auf Leben verletzt würde. Klaric hofft, dass dieser Schutz auf die Familie ausgedehnt wird.
Subsidiärer Schutz"wenig aussichtsreich"
Dem widerspricht Anny Knapp von der Asylkoordination: Eine Erstreckung des subsidiären Schutzes sei nicht möglich, für die anderen drei müssten eigene Anträge gestellt werden. Zudem hält sie die Chance auf subsidiären Schutz für "wenig aussichtsreich". Denn Selbstmordgefahr werde von den Behörden nur solange als Schutzgrund akzeptiert, solange sich die betreffende Person im Spital aufhält. "Wenn sie entlassen wird, sieht man meist die Möglichkeit zu einer Abschiebung - denn es gibt auch im Kosovo Psychiater und Medikamente."
Im Gegensatz dazu erhalte man mit einem humanitären Aufenthaltstitel für fünf Jahre eine Niederlassungsbewilligung, die dann verlängert werden könne. Das sogenannte Bleiberecht für die Mutter wird ja derzeit vom Wiener Magistrat geprüft, nachdem das Innenministerium einen negativen Bescheid des Magistrats Steyr aufgehoben hat.
Keine Verfahren für den Vater und die Kinder
Für Vater und Kinder läuft derzeit gar kein Verfahren. Zwar hat das Innenministerium angekündigt, man werde überlegen, ob man die Steyrer Bescheide auch für sie aufheben will.
Allerdings will Maria Fekters Büro noch abwarten, welche Anträge Vater und Kinder jetzt stellen. Klaric will allerdings gar keine Anträge für Vater und Zwillinge stellen. Zumindest im Fall der Mutter soll aber rasch entschieden werden, wie die Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger versprach.
Der Streit um die Zuständigkeit für die Erteilung des humanitären Aufenthalts geht derweil munter weiter. Die Leiterin der Wiener Einwanderungsbehörde, Beatrix Hornschall, erklärte im ORF, dass bei einer ablehnenden Stellungnahme der Sicherheitsdirektion der Antrag zurückgewiesen werden müsse. Das Innenressort blieb bei seinem Standpunkt, dass der Magistrat das letzte Wort habe. Verfassungsjurist Heinz Mayer dazu: Das Gesetz sei so kompliziert, "dass man es so sehen kann wie das Ministerium, aber bis jetzt hat es niemand so gesehen", was Knapp bestätigte.
Ruf nach Bereinigung des Asylgesetzes
Mayer forderte eine Bereinigung des Asylgesetzes. Bis dahin könnte das Ministerium die Sicherheitsdirektionen per Dienstanweisung dazu verpflichten, nach einem einheitlichen Kriterienkatalog zu entscheiden.
Dass sich durch den Fall Komani etwas bewegt hat, davon ist der Gründer des "Freunde-schützen-Hauses", wo die Familie untergebracht ist, Hans Jörg Ulreich, überzeugt. "Unser Land ist den letzten 14 Tagen ein bisschen besser und ein bisschen menschlicher geworden", sagte er. Nun sei der "einhellige Tenor, dass Kinder nicht abgeschoben werden dürfen".