Landtagspräsidenten lehnen Gesetzesentwurf für Abschaffung des Amtsgeheimnisses ab - ebenso der Gemeindebund.
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Bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses steht ein Kräftemessen der türkis-grünen Regierung mit Bundesländern und Gemeinden bevor. Von Länderseite wird offen mit der Verweigerung der Zustimmung gedroht. Bei der im Februar in Begutachtung geschickten Neuregelung für ein Informationsfreiheitsgesetz, mit der für Bürgerinnen und Bürger Transparenz in der öffentlichen Verwaltung eingeräumt werden soll, warnen die Landtagspräsidenten in ihrer Stellungnahme Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP): Bleibe es bei dem Entwurf, sei aus ihrer Sicht "nicht damit zu rechnen, dass die Länder dazu ihre Zustimmung erteilen würden". Massiver Widerstand kommt auch vom österreichischen Gemeindebund, der den Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz auch "entschieden" ablehnt.
Die Begutachtungsfrist läuft am 19. April aus. Wie schon bei früheren Anläufen kommt aber von Ländern und Gemeinden kräftiger Gegenwind. Die Landtagspräsidenten haben, wie Oberösterreichs Landtagspräsident Wolfgang Stanek als derzeitiger Vorsitzender der Präsidentenrunde erklärt, in einem einstimmigen Beschluss ihre Einwände festgelegt. Zentraler Punkt der Ablehnung ist die Einbeziehung der Landtage als Organe der Landesgesetzgebung in das von der türkis-grünen Koalition erarbeitete Informationsfreiheitsgesetz.
Das vom Bund vorgesehene System "kommt nicht in Frage", weil es grundsätzlich Aspekte der Gewaltenteilung widerspreche und "damit zusätzliche Fragen und Vollzugsprobleme verbunden wären". Gleichzeitig sei damit nach Meinung der Landtagspräsidenten kein "Mehrwert" verbunden, die Zugänglichkeit zu Informationen aus dem Bereich der Landesparlamente würde nicht verbessert, heißt es in der Stellungnahme. Mit dem Entwurf werde in die Autonomie der Landesparlamente eingegriffen. Außerdem sei die Tätigkeit der Landtage schon derzeit "völlig transparent", wird argumentiert.
Gemeinden befürchten Mehrkosten
Von Länderseite werden, wie es in der Stellungnahme weiter heißt, auch Mehraufwendungen, also höhere Kosten befürchtet. Dazu kommt noch ein weiterer Grund für die vehemente Ablehnung des Entwurfes. Die Landtagspräsidenten sind klar gegen "jegliche Unterwerfung unter ein Datenregime, das durch Verordnung eines Bundesministers vorgegeben wird und auf deren Gestaltung und politische Verantwortung sie überhaupt keine Einflussmöglichkeit haben".
Konkret fordern die Landespolitiker, die Gesetzgebung aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszunehmen. Die im Entwurf "vorgeschlagene Kompetenzeinschränkung zu Lasten der Länder" werde jedenfalls abgelehnt, wird betont. Die Landtagspräsidenten fordern daher noch vor der Erstellung einer Regierungsvorlage nach der Begutachtung ein "klärendes Gespräch" mit Kanzleramtsminister Edtstadler und den Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates. Jedenfalls sei derzeit mit keiner Zustimmung der Länder zu rechnen.
Der von der ÖVP dominierte österreichische Gemeindebund mit Präsident Alfred Riedl (ÖVP) aus Niederösterreich an der Spitze stellt zwar in seiner umfangreichen Stellungnahme gleich eingangs fest, dass die Gemeinden weder gegen Transparenz noch gegen eine Offenlegung von Information und auch nicht gegen den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen seien. Und die Kommunen seien schon bisher Auskunftsbegehren stets nachgekommen, wird betont. Allerdings wird eine "überbordende Bürokratie" befürchtet, weil teils widersprüchliche Pflichten beachtet werden müssten. Eine Neuregelung durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Stärkung der Informationspflicht dürfe "keinesfalls mehr Aufwand verursachen" als die bisherigen Regelungen, der Aufwand muss sich "in Grenzen halten und ein Nutzen im Verhältnis zum Aufwand für alle erkennbar werden", wird in der Stellungnahme betont.
Der Gemeindebund lehne daher als Interessenvertretung von mehr als 2.000 Gemeinden in Österreich den Entwurf klar ab. Der Gemeindebund geht auch noch einen Schritt weiter und verlangt vorsorglich wegen der finanziellen Auswirkungen des geplanten Informationsfreiheitsgesetzes Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nach dem sogenannten "Konsultationsmechanismus". Dieser kann ausgelöst werden, wenn eine Gebietskörperschaft durch eine Neuregelung finanzielle Nachteile und Veränderungen des Finanzstabilitätspakts der Gebietskörperschaften befürchtet.
Auch der Gemeindebund fordert von der für Verfassungsfragen zuständigen Kanzleramtsministerin Verhandlungen. Mit dem jetzigen Gesetzesplan wollen sich die Gemeindevertreter so keinesfalls zufriedengeben. Bei Verhandlungen müsse vielmehr ein "Gesamtpaket" erarbeitet werden, in dem auch die aufgezeigten Probleme und Unzulänglichkeiten und Vorschläge für Verbesserungen berücksichtigt würden, lautet die Forderung an die Bundesregierung.