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Länder-Einstieg bei AUA - Barfuß sieht keine kartellrechtlichen Hürden

Von Karl Leban

Wirtschaft

"Sage das aus | Brüssel würde aber in Sachen Beihilfe prüfen. | Wien. Walter Barfuß, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), sieht überraschend keine kartellrechtlichen Hürden bei einer Verländerung des heimischen Luftfahrtkonzerns Austrian Airlines (AUA). "Aus meiner Sicht wäre das unbedenklich. Das sage ich aus dem Bauch heraus", so Barfuß gegenüber der "Wiener Zeitung". Die Bundesländer würden dabei nicht als Unternehmer auftreten - Fragen des Kartellrechts blieben somit unberührt.


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Sehr wohl aber hätte die EU in Sachen Beihilferecht ein gewichtiges Wort mitzureden, sollten die Länder öffentliche Gelder in die Hand nehmen und sich an der AUA-Kapitalerhöhung beteiligen. "Brüssel würde den Fall prüfen. Mit Sicherheit würde sich die Kommission das sehr genau anschauen", teilt auch Barfuß die Meinung anderer Rechtsexperten. Nachsatz: Auch wenn es "aus standortpolitischen Gründen verständlich" sei, die AUA über einen nationalen Schulterschluss absichern zu wollen. Streng geprüft werde von der EU alles, was nach Beihilfe riecht. Subventionen eines EU-Landes an ein Unternehmen könnten wettbewerbsverzerrende Auswirkungen haben und müssten daher durch die Europäische Kommission genehmigt werden.

Anders als Niederösterreich und Wien, die primär wegen des Flughafen Wien strategisches Interesse an der AUA haben, lehnt das Land Salzburg eine Finanzhilfe für die Austrian ab. Es sei keine Aufgabe des Landes, ein Unternehmen aufzufangen, sagt der Sprecher von Vize-Landeshauptmann Wilfried Haslauer laut den "Salzburger Nachrichten" .