Zum Hauptinhalt springen

Länder nicht zum Mitzahlen aufgefordert

Von Alexandra Grass

Politik

Die Finanzierung des von der Regierung vereinbarten Kindergeldes war Donnerstag Mittelpunkt der Debatte. In den Ländern hatte sich Widerstand gegen eine Mitbeteiligung an den Kosten von 16 Mrd. Schilling geregt. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel stellte nach der gestrigen ÖVP-Präsidiumssitzung klar: "Niemand hat die Länder zur Mitfinanzierung aufgefordert." Umstritten ist die Regelung um den Kündigungsschutz.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die im Ministerrat beschlossene Punktation besagt: "Die Bundesregierung tritt in Punkto Finanzierungsgerechtigkeit mit den Ländern und Gemeinden in Verhandlungen, um sicherzustellen, dass das Kinderbetreuungsgeld für alle Eltern zur Gänze aus dem FLAF finanziert werden kann und keine Doppelleistungen in Anspruch genommen werden können." Aus den Ländern kam Ablehnung. So etwa die Tiroler Landesrätin und stv. ÖVP-Vorsitzende Elisabeth Zanon-zur Nedden: "Es kommt nicht in Frage, dass wir für das Kindergeld etwas zahlen."

Es sei immer klar gewesen, dass die Kosten durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) gedeckt würden, betonte Schüssel. Gespräche sollten aber weitergeführt werden. Es sei zu klären, wie jene Gelder, die sich die Länder nun ersparen - etwa durch den Wegfall der Sondernotstandshilfe -, sinnvoll eingesetzt werden könnten.

Innerhalb der Koalition umstritten ist der Kündigungsschutz. "Der Vorschlag von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, Frauen den Kündigungsschutz während der Karenzzeit nur dann zu gewähren, wenn sie ihre Arbeitsleistung um mindestens 40 Prozent reduzieren, ist für uns in dieser Form nicht akzeptabel", betonte FPÖ-Generalsekretärin Theresia Zierler. Widerstand dahingehend regt sich auch innerhalb der ÖVP. Die Frauen der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) etwa bestehen auf eine Absicherung der Berufstätigkeit der Mütter für die gesamte Kinderurlaubszeit.

Als problematisch und zum Teil auch gesetzeswidrig sehen die Grünen den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während der Kinderbetreuungszeit und die Beibehaltung des Kündigungsschutzes für die Zeit von 24 Monaten.

Die SPÖ lehnt die künftige Regelung ab. Die ÖGB-Frauen stellten dem Regierungsmodell ihr entwickeltes "Karenzgeld Plus" gegenüber: Es sieht ein einkommensabhängiges Karenzgeld von mindestens 8.437 Schilling vor, soll aber nur Berufstätigen zukommen.

Berechnungen des Instituts für Familienforschung auf Basis des Mikrozensus vom Juni 1999 zufolge liegen 13 Prozent der unselbständig beschäftigten Männer bis 40 Jahre und 51 Prozent der Frauen bis 35 Jahre unter der Zuverdienstgrenze von 200.000 Schilling brutto jährlich. Demnach könnten jene ohne Abstriche voll weiter arbeiten und 6.000 Schilling Kindergeld bekommen.

Ambulanzgebühr: Schüssel sieht Linie "voll anerkannt"

In der Frage der Ambulanzgebühr sieht Schüssel seine Linie in der Partei "voll anerkannt". Den Behandlungsbeitrag in der vorliegenden Form sieht er als "sozial vertretbar". Gespräche mit Praktikern - etwa Gesundheitslandesräten - würden noch folgen, um Organisationsfragen klären zu können.