ÖVP und Grüne umgehen Bundesregelung. Erste Reparaturen in Ober- und Niederösterreich.
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Nach der Aufhebung von zwei Kernpunkten der ÖVP-FPÖ-Regelung, mit der die Sozialhilfe bundesweit strenger geregelt werden sollte, sehen ÖVP und Grüne, die derzeit Koalitionsverhandlungen führen, die Bundesländer am Zug. Damit würde das brisante Thema einer neuen Vorgabe mittels Bundesregelung aus den türkis-grünen Regierungsgesprächen herausgehalten. Das Höchstgericht hat die Verknüpfung der Sozialhilfe mit bestimmten Deutsch- oder Englischkenntnissen aufgehoben. Gekippt wurden auch die vorgesehenen Höchstsätze für Kinder, weil damit bei Mehrkindfamilien der Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet sein könnte.
Eine neue bundesweite Lösung bei den beiden Punkten und damit eine weitere Vorgabe ist derzeit weder von ÖVP noch von den Grünen vorgesehen. Damit wäre ein Stolperstein auf dem Weg zu einer türkis-grünen Regierung quasi automatisch aus dem Weg geräumt. Die Sozialhilfe (bisher Mindestsicherung) sei nicht Gegenstand der Koalitionsverhandlungen, wurde der "Wiener Zeitung" seitens der Grünen erklärt.
Die Länder müssten dann die Entscheidungen über Sprachkenntnisse sowie für Leistungen für Kinder bei der Sozialhilfe treffen. Niederösterreich und Oberösterreich, die die Bundesvorgaben in Ausführungsgesetzen schon übernommen haben, haben am Mittwoch angekündigt, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen nicht zu vollziehen (Niederösterreich) beziehungsweise im neuen Jahr zu reparieren (Oberösterreich). Die weiteren Regelungen sollen bestehen bleiben.
Auf die Änderungen wurde auch bei den Grünen verwiesen. Sie sehen ihr Hauptanliegen, dass die beiden am heftigsten kritisierten Verschärfungen nicht zum Tragen kommen dürfen, mit dem Erkenntnis des Höchstgerichts durchgesetzt. Offen sei ein Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut.
Was Vorarlberg in seinem Modell anders macht
In der ÖVP hieß es zu Änderungen bei den vom Höchstgericht gekippten Punkten ebenfalls: "Das ist Sache der Länder." In der ÖVP sieht man vorerst keinen Handlungsbedarf für eine neue Bundesregelung, weil die anderen Teile des türkis-blauen Gesetzes aufrecht bleiben. Das betrifft vor allem, dass die Sozialhilfe für Alleinstehende derzeit maximal 885 Euro und für Paare maximal 1240 Euro im Monat betragen darf.
Anders ist die Sicht von Länderseite. Von Wien über die Steiermark wird auch mit Blick auf die türkis-grünen Koalitionsverhandlungen abgewartet, ob und welche Bundesregelung es künftig geben wird.
Von Vorarlberg, das von Schwarz-Grün regiert wird, ist schon mehrfach das Landesmodell als Vorbild für eine Bundesregelung ins Gespräch gebracht worden. Worin liegen die Unterschiede? In Vorarlberg ist - im Gegensatz zur nun aufgehobenen Bundesregelung - Deutsch nicht im Vorhinein Voraussetzung für den Bezug. Allerdings muss ein Sozialhilfebezieher eine Integrationsvereinbarung unterschreiben, mit der er sich zum Besuch von Deutschkursen und zur aktiven Teilnahme am Arbeitsmarkt verpflichtet. Sonst drohen im Nachhinein Kürzungen der Sozialhilfe. Die gekippte Bundeslösung sah hingegen ohne Deutschnachweis von vornherein 300 Euro pro Monat weniger vor.
Unterschiede gibt es auch bei den Leistungen für Kinder. In Vorarlberg werden für das erste bis dritte Kind je 191 Euro im Monat gezahlt, vom vierten bis zum sechsten 131 Euro, ab dem siebenten 105 Euro. Die Bundesregelung sah zwar 216 Euro für das erste Kind vor, für das zweite Kind 130 Euro, aber nur mehr 43 Euro ab dem dritten Kind.
Vorarlberg zahlt zwar niedrigere Geldleistungen: für Alleinstehende knapp 659 Euro, für Paare je 492 Euro. Dazu kommt aber zur Abdeckung des Wohnbedarfs je nach tatsächlicher Wohngröße eine Sachleistung bis maximal 503 Euro für eine Person oder maximal 595 Euro für zwei Personen. Diese wird jedoch als Sachleistung direkt an Quartiergeber überwiesen. Das Mitte 2017 eingeführte Vorarlberger Modell ist, wie in Bregenz betont wird, vom Verfassungsgerichtshof geprüft und nicht aufgehoben worden.