Statistik Austria rät Ländern zu Einführung des neuen Haushaltsrechts.
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Wien. Die Bundesländer (mit Ausnahme von Vorarlberg) erledigen ihre Budgetdarstellung als schlichte Einnahmen-Ausgabenrechnung. Daher scheinen einige Mittel gar nicht auf und die Landtage erfahren darüber auch nichts. So geschehen in Salzburg, wo zuletzt davon die Rede ist, dass 1,2 Milliarden Euro sozusagen als Schattenportfolio veranlagt wurden, wie die "Wiener Zeitung" in ihrer Wochenend-Ausgabe berichtete.
Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisierte zuletzt in der "Wiener Zeitung", dass durch diese verkürzten Landesbudgets ein Vergleich der einzelnen Bundesländer kaum möglich ist. Diese Form der Rechnungslegung - nach der Verordnung des Finanzministeriums für den Rechnungsabschluss - ist auch für die Statistik Austria mit einem Mehraufwand verbunden.
Denn laut den Rechnungsabschlüssen der Länder weisen diese gemeinsam 8,9 Milliarden Euro Schulden aus, während die Statistik Austria an Eurostat 16 Milliarden Euro Schulden der Bundesländer vermeldet. Was ist jetzt richtig? "Wenn Sie uns fragen, dann sind es 16 Milliarden", sagt der stellvertretende Direktor der Abteilung Volkswirtschaft in der Statistik Austria, Walter Stübler, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Dort werden nämlich auch alle außerbudgetären Einheiten des Staates oder der Länder miteinbezogen - und zwar nennt sich das Maastricht-konform.
Solche außerbudgetären Einheiten sind etwa Landesimmobiliengesellschaften oder Landeskrankenanstalten. Zwar werden etwa die Schulden, die die Länder für die Landeskrankenanstalten übernehmen (Defizitabdeckung), in Rechnungsabschlüssen ausgewiesen, nicht aber die Schulden, die die Krankenhäuser selbst aufnehmen. Auch die Schulden der Wohnbaufonds oder der Immobiliengesellschaften sind in den Landesrechnungsabschlüssen nicht ersichtlich. Die Statistik Austria hat sie dennoch aufgelistet, weil all diese staatlichen Einheiten verpflichtet sind, ihre Abschlüsse an sie zu schicken.
Eurostat prüft Institutionen regelmäßig
Eurostat führe mannigfache Prüfbesuche durch, um die Vergleichbarkeit tatsächlich sicherzustellen, erklärt Stübler. Für die innerösterreichische Vergleichbarkeit sollten aber die europäischen Zahlen herangezogen werden. Auch ein Rechnungsabschluss nach dem Haushaltsrecht, wie das auf Bundesebene bereits erfolgt, wäre einer Vergleichbarkeit der Länderfinanzen dienlich. Bisher hat aber nur Vorarlberg sein Haushaltsrecht umgestellt. In der Steiermark überlegt man noch und in Salzburg will man das jetzt - nach Auffliegen des Finanzskandals - ebenfalls machen. Wo eine Einnahmen-Ausgabenrechnung mit einer Gewinn- und Verlustrechnung verbunden sei, sei auch eine bessere Transparenz gegeben, sagt Stübler.
Haushaltsrecht sorgt für Transparenz
Die erste Stufe einer besseren "Buchführung" der Länder müsste Nachvollziehbarkeit herstellen. Wie etwa Vermögenswerte und Schulden zusammenhängen, sei in einer Haushaltsrechnung leichter feststellbar als in einer Einnahmen-Ausgabenrechnung. "Für die Transparenz wäre ein Haushaltsrecht viel besser", so Stübler. Solange sich das aber in den Ländern nicht durchsetze, müsse die Statistik Austria weiterhin die Schulden der außerbudgetären Einheiten zusammentragen und in mühevoller Kleinarbeit relativ vergleichbar machen.
Finanzministerium zu Gesprächen bereit
Was diese Verordnung für den Rechnungsabschluss (VRV) betrifft, zeigt man sich im Finanzministerium nach Anfrage für Änderungen gesprächsbereit. Denn derzeit ist laut RH-Präsident Moder darin nicht einmal definiert, was genau eine Finanzschuld sei. Allerdings verweist man im Ministerium aber auch darauf, dass die Länder Finanzhoheit hätten und der Bund daher wenig ausrichten könne.
Weiter ist man da beim Spekulationsverbot. Da wird Ländern und Bund mittels einer Staatszielbestimmung vorgeschrieben: "Finanzgebarung ist risikoavers auszurichten; vermeidbare Risken sind bei Veranlagung und Finanzierung auszuschließen".