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Landtagswahlkampf im Parlament

Von Brigitte Pechar-Nitsch

Politik

Die niederösterreichischen Landtagswahlen, die am 30. März abgehalten werden, beschäftigen nun auch das Hohe Haus. Morgen, Mittwoch, werden die Grünen im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrates einen Dringlichen Antrag an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel einbringen. Sie protestieren damit dagegen, dass auf den Stimmzetteln neben dem Parteinamen "GRÜNE" auch die Liste "GRÜNÖ" eingetragen ist.


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Der Bundeskanzler wird den Antrag in der Sondersitzung (Thema: "Täuschung von Wählerinnen und Wählern durch ÖVP-FPÖ-Willkür: demokratiepolitische Defizite von Landtagswahlordnungen als Auftrag an den Bundesverfassungsgesetzgeber."), die um 11.30 Uhr beginnt, beantworten. Grünen Bundessprecher Alexander Van der Bellen zeigte sich gestern "sehr gespannt, was der Kanzler zu den Missständen bei der bevorstehenden Wahl zu sagen hat". Die Grünen wollen erreichen, dass derartige "Willkürakte unterbunden werden.

Die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Madeleine Petrovic, hofft in der von ihrer Partei beantragten Sondersitzung des Nationalrates auf eine "prinzipielle Bereitschaft - vor allem der ÖVP - in eine ernsthafte Debatte über demokratiepolitische Standards in den Bundesländern einzutreten".

Die Kandidatur der Liste GRÜNÖ (Grünes Unabhängiges Österreich, Liste der EU-Opposition Gabriele Wladyka) bei der NÖ Wahl am 30. März werde sich "gegen jene richten, die das durchgezogen haben", so Petrocvic. Das sei insbesondere die FPÖ (drei Mandatare haben das Antreten mit ihren Unterschriften ermöglicht, Anm.), gelte aber auch für "Teile der ÖVP".

"Der Nationalrat ist die falsche Bühne für einen Landtagswahlkampf", erklärte ÖVP-Klubobmann Wilhelm Molterer dazu auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Er halte nichts davon, den Wahlkampf ins Parlament zu tragen. Grundsätzlich sei die Vorgangsweise der Grünen aber durch die Geschäftsordnung gedekt.

Zu den Hoffnungen der Grünen, der Bundesgesetzgeber möge in die Landtagswahlordnungen eingreifen, verwies Molterer darauf, dass die Bundesverfassung die Prinzipien von Wahlen regle. "Die Handhabung liegt in den Händen der im Landtag dafür voregsehenen Organe", betonte der ÖVP-Klubchef.