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Lange Teilzeit verringert Frauenpensionen noch mehr als früher

Von Martina Madner

Politik
Wegen des neuen Pensionsrechts wirken sich lange Teilzeitphasen bei jüngeren Frauen noch deutlicher als früher aus.
© deagreez - stock.adobe.com

Drei Viertel der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren arbeiten Teilzeit. Das rächt sich später noch deutlicher als vor 2005.


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"Ich habe ja nie Vollzeit gearbeitet. Wegen der vier Kinder habe ich immer Teilzeit gearbeitet. Mehr als Mindestpension wird das bei mir eh nicht, denke ich mir. Wirklich. Aber wir sind zu zweit, ich und mein Mann, denke ich mir", sagte eine 49-jährige Wienerin im Gespräch mit Forba-Pensionsexpertin Ingrid Mairhuber für die Trapez-Analyse zu den Unterschieden von Frauen- und Männer-Pensionen. Vielen Frauen ist es also durchaus bewusst, dass Teilzeitarbeit die Pension später verringert.

Ein eigens für die "Wiener Zeitung" von Pia Zhang, Pensionsexpertin der Arbeiterkammer Wien, berechnetes Beispiel zeigt allerdings, dass sich eine Teilzeit-Phase bis zum fünfzehnten Geburtstag des zweiten Kindes mit dem neuen Pensionsrecht seit 2005 später deutlich mehr auswirkt als bei einer Frau mit dem genau selben Einkommen und Erwerbsverlauf, für die noch ausschließlich das alte System davor galt.

104 Euro mehr Verlust im neuen Pensionsrecht

Beide Frauen - nennen wir die ältere Maria Müller, die jüngere Anna Moser - haben oder hatten in Vollzeit ein Einkommen von genau 2.808,57 Euro brutto monatlich, also eines, dass die Statistik Austria zuletzt 2019 für Frauen als durchschnittliches in ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung erhoben hat. Maria Müller aber wurde 1954 geboren und ging 2014 in Pension. Anna Moser erblickte 1990 das Licht der Welt und wird 2055 in Pension gehen. Für Müller gilt demnach das alte Pensionsrecht, wonach vor allem die besten 15 Jahre ihres Erwerbslebens für die Pension ausschlaggebend sind. Bei Anna Moser schlägt nach der Übergangsphase im Moment schon das neue Recht voll durch. Ihre Pension wird später aus den Beiträgen alle Arbeitsjahre stammen.

Beide erhalten ihr erstes Kind mit 30, das zweite zwei Jahre später. Auf das Pensionskonto der jüngeren Frau, Anna Moser, werden für bis zu vier Jahre Kindererziehungszeit und Beiträge von 1.986,04 Euro gutgeschrieben - bei einem Abstand von zwei Jahren hat sie das voll ausgeschöpft.

Sofern Müller und Moser nach der Geburt des ersten Kindes für insgesamt vier Jahre in Karenz bleiben, danach weitere zwei Jahre 22,4 Stunden in Teilzeit arbeiten - laut Forba-Erhebung für die AK arbeiten Mütter mit kleinen Kindern in Teilzeit genau so viele Stunden -, sich dann aber wieder für Vollzeitarbeit entscheiden, darf sich Müller nach dem Altrecht über 78 Prozent Nettoersatzrate, also 1.949 Euro Pension freuen. Bei der 1990 geborenen Anna Moser würde die Pension nach heutigem Wert später mit einer Nettoersatzrate von 73 Prozent schon geringere 1.875 Euro ausmachen.

Wenn beide Frauen nach vier Jahren Karenz weitere 13 Jahre in Teilzeit bleiben und erst wieder, wenn das jüngere Kind mit 15 Jahren aus dem Gröbsten raus ist, auf Vollzeit umsteigen, muss Moser nur auf zwei Prozentpunkte oder 65 Euro Pension verzichten. Anders ist das bei Müller: Bei ihr verringert sich die Nettoersatzrate von 73 auf 66 Prozent und die Pension gleich von 1.875 auf 1.706 Euro - sie verliert also 169 Euro. Obwohl beide dieselben Entscheidungen getroffen haben, gibt es einen Unterschied von gut 100 Euro pro Monat.

Wo es noch an Bewusstsein fehlt

Auf die lebenslange Durchrechnung angesprochen, sagte eine 42-Jährige zu Mairhuber: "Das ist sicher ein System, das Frauen stark benachteiligt." Viele andere wissen zwar, dass Teilzeit und ein damit geringeres Einkommen die Pension später reduziert, nicht aber, dass sie künftig noch mehr als im alten Recht das Nachsehen haben werden. Immerhin arbeiten laut Statistik Austria aktuell drei Viertel aller Frauen mit Kindern unter 15 Jahren in Teilzeit.

"Das ist viel zu wenigen Leuten bewusst, da braucht es viel mehr Information", sagt deshalb Pensionsexpertin Zhang. Die Arbeiterkammer schlägt außerdem vor, Müttern weitere vier Jahre Kindererziehungszeit mit zwar sinkenden Beiträgen, aber doch, auf den Pensionskonten der Mütter gutzuschreiben. "Das würde im Durchschnitt 60 Euro mehr Pension als heute bedeuten", sagt Zhang. Eine langjährige nach wie vor aktuelle AK-Forderung ist die nach flächendeckender Kinderbetreuung, damit mehr Mütter überhaupt und überall in Österreich in Vollzeit arbeiten können.

Auch Forba-Expertin Mairhuber spricht von mehreren Ebenen, die Frauenpensionen erhöhen könnten. Neben dem "alten leidigen Thema Gender-Pay-Gap, der auf Frauenpensionen voll durchwirkt", spricht sie von Regelungen, die es bereits gibt, die aber kaum bekannt sind: In einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gibt es nicht nur bis zu sechs Monate Karenzgeld, sondern auch Pensionsgutschriften. Auch dass die Kosten für eine Selbstversicherung bei längeren Pflegephasen der Staat trägt, sei kaum bekannt.

Genauso wie es die eingangs erwähnte Mindestpension nicht gibt. Denn geringere Pensionen werden zwar bei Alleinstehenden auf 1.000,48 Euro Ausgleichszulage erhöht. Sobald der Partner im selben Haushalt aber mehr als 1.578,36 Euro Pension oder Einkommen hat, bleibt nur die selbst erwirtschaftete Pension. "Liegt die bei 400 Euro oder weniger, gibt es nicht mehr - und damit keine vom Partner unabhängige Existenzsicherung im Alter", sagt Mairhuber.