Am Dienstag wurden die neuesten Statistiken zur tristen Situation auf dem heimischen Arbeitsmarkt veröffentlicht, gestern präsentierte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein seine Vorhaben im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und für die Steigerung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt standen dabei Qualifizierungsmaßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Problemgruppen am Arbeitsmarkt. Im Detail kündigte Bartenstein die Einführung eines Altersübergangsgeldes, die Verlängerung und Reform der Altersteilzeit sowie die Einführung der geplanten Elternteilzeit an.
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Zwar habe man nun wohl die "Talsohle" erreicht, doch Licht am Ende des Konjunkturtunnels sei noch nicht in Sicht, erklärte Bartenstein angesichts der tristen Situation am heimischen Arbeitsmarkt bei seiner gestrigen Pressekonferenz. Besonderes Augenmerk will Bartenstein bei seiner Arbeitsmarktpolitik den beiden Problemgruppen der unter 25- und über 50-Jährigen widmen.
Lohnnebenkostensenkung für ältere Arbeitnehmer
In einer Aktion "56/58 Plus" sollen die Lohnnebenkosten für Frauen ab 56 und Männer ab 58 Jahren um 3 Prozent gesenkt werden. Für Arbeitnehmer ab 60 ist eine Senkung um 10 Prozent beabsichtigt. Für konkret von Arbeitslosigkeit gefährdete ältere Arbeitnehmer will Bartenstein verstärkt Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Qualifikationsmaßnahmen einsetzen.
Ebenfalls vorgesehen ist ein Rechtsanspruch für Arbeitslose über 50 Jahren und unter 25 Jahre auf Qualifikation: Kann das AMS nicht binnen acht Wochen eine zumutbare Beschäftigung anbieten, ergibt sich für den Arbeitslosen aus diesen Altersgruppen automatisch ein Rechtsanspruch auf Qualifikation.
Altersteilzeit wird verlängert und reformiert
Die bisher bis 31. Dezember diesen Jahres befristete Altersteilzeit wird über diesen Termin hinaus verlängert. Allerdings werden gleichzeitig Maßnahmen gesetzt, die einen Missbrauch dieser Regelung verhindern sollen. Die Reform erfolgt jedoch in Etappen. So soll in Hinkunft die Altersteilzeit auf 5 Jahre beschränkt und das so genannte "Blocken" abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen finanzielle Anreize für das Einstellen einer Ersatzkraft gesetzt werden. In der Vergangenheit hat ein regelrechter Run auf die Altersteilzeit stattgefunden. Bis Ende Februar waren bereits rund 25.650 Personen in Altersteilzeit, bis zum Jahresende wurde ein Ansteigen dieser Zahl auf 370.000 prognostiziert.
Lockerungen soll es auch beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer geben, da dieser, so Bartenstein, "auch einmal nach hinten losgehen kann". So soll etwa in der kommenden Legislaturperiode das Bonus-/Malussystem dahingehend reformiert werden, dass eine stärkere Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeitsdauer erfolgt und die Ungleichbehandlung Frauen beendet wird. Bei älteren Mitarbeitern, die mit einem Bonus eingestellt wurden, soll der Kündigungsschutz später einsetzen.
Einführung eines Altersübergangsgeldes
Neu eingeführt werden soll ab 2004 auch ein Altersübergangsgeld. Mit der schrittweisen Abschaffung der Frühpension soll auf diese Weise vermieden werden, dass man im Falle der Arbeitslosigkeit in die Notstandshilfe abgleitet. Das neue Altersübergangsgeld wird sich an der Höhe der zu erwartenden Pension orientieren und soll zu einer deutlichen Besserstellung von älteren Langzeitarbeitslosen führen.
Elternteilzeit kommt, doch ohne Rechtsanspruch
Eltern von Kleinkindern sollen in Zukunft Teilzeitarbeit verrichten können. In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 3 Jahren sollen Eltern "einen Anspruch, nicht jedoch einen Rechtsanspruch" auf Teilzeit haben, so Bartenstein. Kommt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme zustande, kann ein sozialpartnerschaftlich besetztes Schiedsgericht eingeschaltet werden. Eine Umsetzung könnte bereits vor 2004 kommen.