Die im neuen Asylgesetz vorgesehenen 48 bis 72 Stunden für die Erstabklärung in Asylverfahren könnten nicht ausreichen. Caritas-Präsident Franz Küberl plädierte gestern für längere Fristen, um die Qualität zu gewährleisten.
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Auch wenn die Caritas seit Jahren für die Beschleunigung der Asylverfahren eintritt - die Qualität dürfe nicht darunter leiden. Dies betonte Caritas-Präsident Franz Küberl einmal mehr in der gestrigen Fernseh-"Pressestunde". Er glaube nicht, dass eine Erstabklärung, wie im neuen Asylgesetz geplant, innerhalb von 48 bis 72 Stunden immer möglich sei. Sechs bis acht Wochen Zeit wären dafür eher wünschenswert. Für die Betreuung von Flüchtlingen forderte Küberl einheitliche Standards. Wer immer dies übernehme - Caritas, die deutsche Firma European Homecare oder der Bund - sollte sich an die Regeln bei Unterbringung und Verpflegung, medizinischer Versorgung oder beim Umgang mit Frauen und Kindern halten.
Letztere sollten nicht auf zusätzliche Hürden stoßen, meinte der Caritas-Präsident und plädierte für Erleichterungen bei der Familienzusammenführung. Was er gleich mit der aktuellen Wertedebatte verknüpfte. "Wir können ja nicht zwei Familienbegriffe haben - einen für Österreicher und einen für Zuwanderer", legte er dar.
Generell findet Küberl es "sehr vernünftig" über die "Grundpfeiler der Gesellschaft" zu reden. Dies müsse aber über Fragen nach Kindern oder ZuwandererInnen hinausgehen. Dennoch stelle sich für ihn das Recht auf Teilzeitarbeit als sinnvolle Maßnahme zu mehr Kinderfreundlichkeit dar. Ebenso sollte das Kindergeld auf ein Existenz sicherndes Niveau angehoben werden. "Österreich sei in einer Situation, wo es sich auch mehr Kinderfreundlichkeit leisten könne", meinte der Präsident.
Mehr Geld müsste es seiner Meinung nach ebenso für den Pflegebereich geben. So wäre die Einführung einer Pflegeversicherung denkbar. Zu überdenken wäre das Verhältnis zwischen Krankenanstalten und Pflegeheimen. Und dann müsste der "Kompetenzsalat" entwirrt werden. Denn derzeit seien vier MinisterInnen und zwei StaatssekretärInnen plus LandesrätInnen in den Bundesländern für den Bereich Pflege zuständig.