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Längere Schonfrist bei Frauenpensionen

Von Karl Ettinger

Politik

Die Koalitionsparteien korrigieren mit einem Antrag im Parlament die Anhebung des Pensionsalters der Frauen.


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Die Grundlage haben SPÖ und ÖVP als seinerzeitige Regierungsparteien schon vor 30 Jahren gelegt. Die rot-schwarze Koalition hat im Jahr 1992 die schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 Jahre mittels Verfassungsgesetz festgeschrieben. Anfang des neuen Jahres wird jetzt aber die Koalition von ÖVP und Grüne eine Nachjustierung mit einer einfachgesetzlichen Regelung vornehmen, mit der im Detail geregelt wird, welche Geburtsjahrgänge bei der schrittweisen Erhöhung des Pensionsalters der Frauen um jeweils ein halbes Jahr bis zum Jahr 2033 betroffen sein werden.

Nach dem der "Wiener Zeitung" vorliegenden Initiativantrag hat das zur Folge, dass Frauen in den Jahrgängen von Ende 1963 bis 1968 praktisch jeweils ein Monat länger von der Anhebung verschont bleiben.

Konkret sieht der Antrag, den ÖVP und Grüne als Präzisierung ansehen, vor, dass erstmals Frauen, die von 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden, um ein halbes Jahr später die reguläre Alterspension antreten können, demnach also mit 60,5 Jahren. Damit verschiebt sich der Zeitraum um einen Monat. Denn, wie beispielsweise die Pensionsversicherungsanstalt bisher informierte, bedeutete die Anhebung auf 60,5 Jahre, "dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben." Gleichzeitig sieht die bisherige Regelung laut Pensionsversicherung vor, dass Frauen mit einem Geburtsdatum bis 1. Juni 1964 von der Anhebung auf 60,5 Jahre betroffen sind.

Die anderen im Juni 1964 geborenen Frauen müssten hingegen bereits die Anhebung des Pensionsalters um ein weiteres halbes Jahr auf dann 61 Jahre in Kauf nehmen. Nach dem Antrag von ÖVP und Grünen ist das hingegen erst für Frauen ab dem Geburtsdatum 1. Juli 1964 der Fall.

Diese Verschiebung um ein Monat wird laut Koalitionsantrag bei allen Etappen der Erhöhung durchgezogen. Das bedeutet: Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren wurden, gilt dann wie für Männer ein reguläres Pensionsalter von 65 Jahren. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmerinnen, Bäuerinnen und weibliche Selbständige. Für Beamtinnen gilt schon bisher wie für Männer ein Pensionsalter von 65 Jahren. Der Antrag zur Korrektur wurde am 20. Dezember im parlamentarischen Sozialausschuss eingebracht. Weil es sich um einen Initiativantrag von ÖVP und Grünen handelt, ist anders als bei Regierungsvorlagen keine Begutachtung notwendig. Ein Beschluss im Plenum des Nationalrats kann daher rasch im Jahr 2023 erfolgen.

Sonderregelung für Frauen in Altersteilzeit

ÖVP und Grünen verweisen darauf, dass das Verfassungsgesetz aus 1992 nur die Anhebung des Frauen-Pensionsalters ab 1. Jänner 2024 um jeweils sechs Monate bis Anfang 2033 vorschreibe. "Die einfachgesetzliche Ausführung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe soll aus Gründen der Rechtssicherheit nunmehr übersichtlicher und detaillierter gestaltet werden", führen die Koalitionsparteien als Begründung für die Nachjustierung an, die jedes Jahr tausenden Frauen ein etwas niedrigeres Pensionsalter beschert als bisher vorgesehen.

Die betroffene Gruppe von Frauen kann damit etwas früher in Pension gehen, als bisher absehbar war. Das kann wiederum Auswirkungen haben, wenn diese Frauen Vereinbarungen über eine Altersteilzeit haben, weil sich die dabei vorgesehenen Phasen für Arbeit und Freizeit etwas verschieben. Das soll mit dem Koalitionsantrag ebenfalls ermöglicht werden, damit bereits laufende Vereinbarungen für Frauen in Altersteilzeit "nicht zwingend angepasst werden müssen", wird als Begründung angeführt. Der geplante Bezug von Altersteilzeitgeld kann damit bis zu sechs Monate fortgesetzt werden. Andernfalls wären Betroffene bis zu einem halben Jahr nach dem Ende der Arbeitsphase bis zur Pensionierung in der Luft gehangen.

Neos bereitet steigender Pensionszuschuss Sorge

Die Neos machen sich angesichts des drastisch steigenden Pensionszuschusses weiter Sorgen um die künftige Alterssicherung und die Auswirkungen auf das Budget. Deswegen wollen sie auch nicht länger hinnehmen, dass der unbesetzte Posten des Leiters der Alterssicherungskommission, der nach dem Rückzug von Ex-Sektionschef Walter Pöltner seit einem Jahr nicht nachbesetzt wurde, weiter vakant bleibt. Derzeit wird die Kommission lediglich interimistisch von Pöltners Stellvertreterin, der Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, Ingrid Korosec, geleitet. Für Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker handelt es sich dabei allerdings um eine Unvereinbarkeit, weil Korosec "Pensionistenlobbying" betreibe und eigentlich dem Ziel der Generationengerechtigkeit verpflichtet sein sollte. Loacker drängt deswegen Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), den Vorsitz neu zu bestellen.