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Lassen wir die Kirche im Dorf!

Von Erhard Fürst

Gastkommentare
Erhard Fürst war Leiter der Abteilung Industrie- und Wirtschaftspolitik in der Industriellenvereinigung.

Die dem Gesetz widersprechenden Vorgänge bei der Stimmenauszählung rühren am grundsätzlichen Thema der staatlichen Regulierung.


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Halten wir fest, dass die Behandlung der Anfechtung der Bundespräsidentenstichwahl durch den Verfassungsgerichtshof mustergültig war in ihrer Transparenz, Konsequenz und Kompromisslosigkeit angesichts des hohen Rechtsgutes, um das es geht: nämlich um die Demokratie und die demokratischen Wahlen als ihr konstitutives Element. Die Wiederholung der Wahl ist bei allen Unannehmlichkeiten (kritische Kommentare aus dem Ausland, erhebliche Kosten, Frustration bei einem Teil der Wähler) eine logische und notwendige Konsequenz.

Dennoch sind einige Relativierungen und weiterführende Überlegungen anzustellen, vor allem im Hinblick auf innerösterreichische Reaktionen der "Bestürzung" und des "Entsetzens" über das Geschehene, die in der Abqualifikation Österreichs als "Bananenrepublik" gipfelten. Am wichtigsten ist das Faktum, dass keine Fälle gezielten und systematischen Wahlbetrugs nachgewiesen werden konnten. Demokratiepolitisch und moralisch macht es einen fundamentalen Unterschied, ob Verfahrensvorschriften aus verschiedensten Gründen nicht eingehalten wurden, oder ob der Wählerwille bewusst verfälscht wurde.

Die Tatsache, dass bei der Stimmenauszählung - rechtswidrig - nicht immer alle Mitglieder der Wahlkommissionen anwesend waren, insbesondere auch von der FPÖ entsandte Vertreter, ist als Beweis des in den Kommissionen herrschenden gegenseitigen Vertrauens zu werten und steht im Gegensatz zum medialen Bild eines gespaltenen und von gegenseitigem Misstrauen geprägten Landes.

Ähnliches gilt für die - zweifellos rechtswidrige - Weitergabe von einzelnen Ergebnissen aus Wahlsprengeln mit frühen Schließungszeiten. Auch hier ist zu unterscheiden, ob damit Wählerbeeinflussung betrieben oder Input für Hochrechnungen und Stellungnahmen von Politikern zum Wahlergebnis geliefert wurde. Widerrechtliche Vorgehensweisen bei der Stimmenauszählung sind wohl neben Schlamperei hauptsächlich dem (gut gemeinten) Bemühen um (falsch verstandene) Effizienz und rasche Ergebnisfindung zuzuschreiben und eben nicht versuchter Manipulation des Wahlergebnisses.

Lassen wir also die Kirche im Dorf, die moralische Entrüstung in der Kühltruhe und begegnen wir gelassen leichtfertigen Vergleichen mit unterentwickelten Demokratien oder autoritären Regimes.

Die vom Gesetz nicht gedeckten oder ihm widersprechenden Vorgänge bei der Stimmenauszählung rühren aber an einem grundsätzlichen Thema: nämlich dem der staatlichen Regulierung ganz allgemein. Das Regulierungsnetz - nicht zuletzt auch für die Wirtschaft - wird an Bürokratenschreibtischen immer dichter geknüpft und ist für den einzelnen Staatsbürger vielfach nicht mehr verständlich und in der Praxis kaum mehr umsetzbar.

Bei der geplanten Neufassung der Wahlordnungen sollte daher auf eine praxistaugliche Regelung unter Einbindung jener Bürger geachtet werden, die die Arbeit vor Ort zu leisten haben. Gleichzeitig sollte aber auch das in jahrzehntelanger Abwicklung demokratischer Wahlen in Österreich aufgebaute "Sozialkapital" nicht leichtfertig zerstört werden.