)
lung operativer Strategien | und die abgeschirmte Beschaffung sensibler Bild- und Tontechnik. | Aufgaben und legistische Szenarien | Zu den Aufgaben zählen: Planung, Umsetzung und Auswertung der Lausch- und Späheinsätze. Abhör-Abwehr für staatliche Institutionen. Das SEO-Wissen soll sinnvoll genützt werden und dem Staat sparen | helfen. Private Firmen legen naturgemäß hohe Rechnungen, wenn sie z.B. ein Ministerbüro nach Wanzen durchsuchen, der SEO-Einsatz kostet lediglich die normalen Beamtengehälter. | Bei den Einsätzen geht es grundsätzlich um die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten mit einem Strafrahmen über 10 Jahren und um die Bekämpfung der OK. Über die Kriterien der SEO-Einsätze | existieren auch ein Jahr nach der Aktivierung der Einheit viele Unklarheiten. | Was die SEO wirklich macht | Die SEO wird nie von sich aus tätig. Sie wird nur dann tätig, wenn der Rechts-Staat sie ruft, sagt Brigadier Mitterberger. Es muss ein Sachverhalt einer fallführenden Dienststelle (z.B. | Sicherheitsbüro) vorliegen und es müssen alle im Gesetz verankerten Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel der Beschluss eines U-Richters bzw. der Ratskammer und die Einbindung des | Rechtsschutzbeauftragten, wenn eine technische Operation eingeleitet wird. Und schließlich entscheidet dann nur der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit über die aktiven Maßnahmen. | Im Klartext: Wenn alle Mittel versagt haben, erst dann kann die SEO im Kontext dieser Auflagen aktiv werden. | Priorität Datenschutz | Die SEO hat sich in wenigen Monaten zu einer Einheit mit den höchsten Sicherheits- und Datenschutz-Standards entwickelt. Alle Daten werden ausnahmslos im SEO-Quartier ausgewertet. Die Daten- und | Aktenwege an die Justiz sind nachvollziehbar und der Adressat des Materials ist ausschließlich der jeweils zuständige U-Richter. | Der Rechtsschutzbeauftragte hat in jeder Phase der Operation Einblick und auch eine Einspruchsmöglichkeit gegen einen Lauschangriff. Er muss auch
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 25 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
"Operation Spring". Seit Mai beherrscht dieser Code die Chronik-Seiten der heimischen Medien. Es war die Premiere des sogenannten Lauschangriffes. Mit dieser Methode war es möglich, Drogenhändler
und deren strafrechtlich relevantes Verhalten gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Es war auch der Erfolg einer jungen Sondereinheit, die den Namen SEO trägt. Das Kürzel steht für "Sondereinheit
Observation".
Deren Leiter, Brigadier Kurt Mitterberger, referierte im Oktober erstmals in der Öffentlichkeit über die Entstehungsgeschichte dieser abgeschotteten Einheit. Der SEO-Chef stellte vorweg klar: "Wir
sind keine elektronischen Rambos, wir sind eine Feuerwehr für die Innere Sicherheit und als solche auch nur Teil des Rechtsstaates und von diesem werden wir rund um die Uhr kontrolliert".
Die SEO existiert einsatzfähig seit 1. Juli 1998 und hat mit der "Operation Spring" ein Jahr später ihre demokratiepolitische und einsatztaktische Bewährungsprobe bestanden. Um die komplexen
operativen Spielregeln zu verstehen, ist ein Exkurs in die parlamentarische Entstehungsgeschichte dieser Sondereinheit des Innenministeriums notwendig.
Grundrechte versus Sicherheit
Die politischen Diskussionen rund um die gesetzliche Anpassung der kriminaltaktischen Arbeit an die Methoden der Organisierten Kriminalität (OK) waren von Anfang an einer demokratiepolitischen
Zerreißprobe ausgesetzt. In allen EU-Ländern ging es um die Verhältnismäßigkeit zwischen Grundrechten und der Wahl der Mittel zur Bekämpfung der OK.
In diesem Kontext wurde auch die parlamentarische Debatte um die notwendige Reform der Strafprozessordnung in Österreich geführt. Es dauerte immerhin jahrelang, bis man im Nationalrat ein Gesetzes-
Paket billigte, das die Grundlage der Bekämpfung aktueller krimineller Phänomene darstellt. Es gab in den späten 90er Jahren keine andere sicherheitspolizeiliche Debatte im Nationalrat, die so
gründlich und naturgemäß auch kontroversiell geführt wurde.
Am 10. Juli 1997 fand im Nationalrat das Tauziehen um die Einführung der neuen polizeilichen Ermittlungmethoden Lauschangriff und Rasterfahndung ein Ende. Die Rasterfahndung · das Vernetzen von Daten
per Computer · wurde den Sicherheitsbehörden schon ab Oktober 1997 erlaubt. Der Lauschangriff wurde erst ab 1. Juli 1998 gestattet.
Der "Große Lauschangriff" in Kürze: Es handelt sich um die heimliche elektronische Überwachung und Ausforschung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes sowie von Lebensvorgängen bzw. Äußerungen aller
Art in oder aus einer Wohnung, einem Büro oder Hotelzimmer etc. zum Zwecke der Strafverfolgung.
Das Abhören und Aufzeichnen kann entweder durch heimlich in der Wohnung versteckte Abhörgeräte, durch Bildübertragung (Mini-Kameras) durch hochempfindliche Richtmikrophone oder per Laserstrahl von
außen erfolgen. In den Debatten wurde indes kaum thematisiert, dass es dem Staat erlaubt ist, in Privat-Bereiche einzudringen oder aber sich per Täuschung Zutritt zu verschaffen.
Risiken und Nebenwirkungen
Die Befürworter der neuen elektronischen Ermittlungsmethoden erhofften sich mehr Fahndungserfolge bei der Bekämpfung der OK. Die Gegner befürchteten die Verletzung der Privatsphäre Unbeteiligter
und den Ausbau eines künftigen Polizei- und Überwachungsstaates. Mit den Stimmen der meisten SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten und einiger Freiheitlichen wurde schließlich am 10. Juli 1997 das Gesetz über
die erweiterten Fahndungsmethoden beschlossen. Die Grünen und die Liberalen stimmten geschlossen dagegen.
Immerhin: Um der Skepsis der Opposition entgegenzukommen, wurde das Gesetz zur Rasterfahndung und zum Lauschangriff bis zum 31. Dezember 2001 befristet.
Eine hohe Kontrolldichte
Die Verantwortlichen im Polizeiapparat mussten sich mit vielen ungewohnten demokratiepolitischen Vorgaben auseinandersetzen. Die rechtlichen Auflagen für die neue Sondereinheit sind in der Tat so
rigoros, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, dass die SEO fast rund um die Uhr vom Rechtsstaat kontrolliert wird.
Die Ausgestaltung des operativen Spielraumes erforderte von den Verantwortlichen sehr viel Phantasie und rechtliches Fingerspitzengefühl. Es dauerte fast ein Jahr bis der Lauschangriff der
polizeilichen Praxis ausgesetzt werden konnte.
Es war klar, dass das neue Instrument des Lauschangriffes nicht an der Basis der Exekutive eingesetzt werden konnte. Deshalb musste eine eigens dafür zuständige Sondereinheit · eben die SEO ·
geschaffen werden. Sie wurde direkt dem Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit unterstellt.
Erstmals wurden Sicherheitsüberprüfungen für die Mitarbeiter der neuen Einheit eingeführt. Ein Novum: Erstmals kontrolliert ein Außenstehender die Abläufe der Operationen. Es handelt sich um einen
Rechtsschutzbeauftragten, im konkreten Fall um den ehemaligen Verfassungsrichter Rudolf Machacek. Er wacht über den Schutz der Bürger- und Menschenrechte und ein Geheimschutzbeauftragter überwacht
die rigorosen Sicherheitsauflagen der Sondereinheit Observation.
Weitere Notwendigkeiten in der relativ kurzen Phase des Aufbaus: Ein sicheres Quartier einrichten, Personal rekrutieren und ausbilden. Entwick