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Leben am Existenzminimum

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft
Privatinsolvenz: Zum Leben bleibt den Betroffenen nicht viel. Foto: bilderbox

Gründe: Jobverlust, Trennung, Krankheit. | Folge: Kein Konto, Verträge gekündigt. | Wien. Ein Kredit für eine große Wohnung, die Trennung von seiner Frau und ein neuer Job mit weniger Verdienst brachten Herbert S. in eine aussichtslose Lage: "Ich konnte den Kredit nicht mehr zurückzahlen", erzählt der alleinerziehende Vater eines Sohnes.


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Anfangs borgte er sich Geld von Bekannten für die Kreditraten aus, das war aber keine dauerhafte Lösung: "So stopft man ein Loch und reißt ein anderes auf", sagt S. Die Bank sperrte sein Konto, der einzige Ausweg aus den Schulden war die Privatinsolvenz. Der Schritt in den Konkurs kostete S. Überwindung: "Eine Insolvenz bedeutet, dass ich es nicht selbst schaffe."

"Schuldner-Tsunami"

S. ist kein Einzelfall. Die Wirtschaftskrise lässt die Zahl der Privatkonkurse steigen. Im Vorjahr meldeten 9564 Privatpersonen Insolvenz an - das sind um 11 Prozent mehr als 2007.

Im ersten Halbjahr 2009 hat der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) insgesamt 4610 Privatpleiten verzeichnet. Nach KSV-Schätzung sind in Österreich 120.000 Personen zahlungsunfähig. Das Bundesland Wien steht ganz oben bei den Zuwächsen, gefolgt von Oberösterreich und Kärnten. Für 2009 erwartet der KSV 10.000 Fälle. Bei diesem trotz Wirtschaftskrise vergleichsweise moderaten Anstieg könnte es sich um eine tickende Zeitbombe handeln. Hans-Georg Kantner, Insolvenz-Experte des KSV, verweist auf einen direkten Zusammenhang zwischen Privatkonkursen und der Arbeitsmarktlage. "Der Privatkonkurs steht ausschließlich jenen zur Verfügung, die in der Lage sind, etwas zu leisten, um sich zu entschulden. Die Zahl der Privatinsolvenzen steigt, wenn sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert." Er führt das aktuell schwächere Wachstum auf den derzeitigen Anstieg der Arbeitslosigkeit zurück.

Auch Peter Kopf, Geschäftsführer der Vorarlberger IfS-Schuldnerberatung, bestätigt: "Es gibt viele Schuldner, die sich den Privatkonkurs nicht leisten können." Die österreichischen Schuldnerberatungen fordern daher einen leichteren Zugang zur Privatinsolvenz und warnen im Zuge der Wirtschaftskrise vor einem "Überschuldungs-Tsunami".

Galt noch vor ein oder zwei Jahrzehnten der Konkurs in Österreich als Odium der Gesellschaft, beobachtet der Kreditschutzverband heute ein Umdenken. Demnach tritt der Aspekt der Schuldenregulierung immer mehr in den Vordergrund und verdrängt den Aspekt der Zahlungsunfähigkeit und die damit einhergehende Stigmatisierung. Kantner zufolge enden heute 80 bis 90 Prozent der Verfahren in einer tatsächlichen Entschuldung.

Als Kunde unerwünscht

Mit 36 Jahren liegt S. in der Altersgruppe, die am häufigsten Privatkonkurs anmeldet: Es sind die 35- bis 40-Jährigen. 60 Prozent der Privatinsolvenzen entfallen auf Männer. Auch der Weg von S. in die Schulden ist typisch: "Die meisten Anträge auf Privatkonkurse kommen von Personen, die zuvor ein geregeltes Einkommen hatten. Durch Jobverlust, Trennung oder Krankheit können sie sich ihr Leben nicht mehr leisten und Kredite nicht länger zurückzahlen", sagt Kantner.

Im Durchschnitt seien diese "echten Privaten" mit rund 50.000 Euro verschuldet, so Kantner. Höher sei die durchschnittliche Schuldensumme bei der mit 35 Prozent zweitgrößten Gruppe der Schuldner: bei den ehemals Selbstständigen. Ein "Randphänomen" seien hingegen der leichtfertige Umgang mit Geld und Kaufsucht, so der KSV-Experte.

Der Privatkonkurs hat unmittelbare Hürden im Alltag zur Folge. Mit dem Konkursantrag werden Betroffene in der Kleinkredit-evidenz und der Warenkreditevidenz des KSV vorgemerkt - die Folgen lassen nicht lange auf sich warten: "Handy, Internet und Telekabel wurden mir sofort abgedreht, sobald der Konkurs eröffnet war", berichtet S.

In den Evidenzen eingetragene Kunden haben es dann schwer: "Man bekommt nur Wertkartenhandys und kann nicht oder nur gegen Nachnahme bei Versandhäusern bestellen. Manche Stromlieferanten verlangen eine Vorauszahlung", sagt Hans Grohs, Geschäftsführer der Dachorganisation staatlich anerkannter Schuldnerberatungen.

Für viele Schuldner ergeben sich auch Probleme im Job. "Manche Arbeitgeber sehen es nicht gerne, wenn ihre Mitarbeiter in Privatkonkurs sind", so Grohs. S. hatte Glück: "Mein Arbeitgeber zeigte Verständnis."

Trotzdem bleibt die psychische Belastung, dass er nicht mehr zeichnungsberechtigt ist und ihm eine Masseverwalterin zur Seite gestellt wurde: "Alle persönlich adressierten Briefe müssen zuerst von meiner Masseverwalterin gelesen werden", sagt er. Zum Leben bleibe ihm nicht viel, "aber es geht sich aus". Und mittlerweile ist die Schuldenfreiheit absehbar: Laut Plan wird er es im Jahr 2016 überstanden haben und wieder frei über sein Geld verfügen. "Ein angenehmes Gefühl."

Wissen: Privatkonkurs

Der Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) gibt Privatpersonen seit dem Jahr 1995 die Chance auf einen Neuanfang ohne Schulden. Stellen Privatpersonen keinen Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren, so versuchen die Gläubiger einzeln über ihre Anwälte, an ihr Geld zu kommen. "Die Privatinsolvenz ist beliebter bei Gläubigern, weil alle zu gleichen Teilen ihr Geld bekommen", erklärt Hans Grohs, Geschäftsführer der Dachorganisation staatlich anerkannter Schuldnerberatungen.

* Voraussetzungen: Der Schuldner muss zahlungsunfähig sein, also seine fälligen Schulden in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht bezahlen können. Neben weiteren rechtlichen Voraussetzungen muss er eine möglichst stabile Lebenssituation (fixes Einkommen) haben, sodass zumindest ein teilweiser Schuldenabbau in Aussicht ist.

Antrag auf Privatkonkurs: Stimmen die Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung nicht zu, kann der Schuldner die Einleitung des Konkursverfahrens beim Bezirksgericht beantragen. Kostenlos sind staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen, die Privatpersonen unterstützen und vor Gericht vertreten. 70 Prozent der Privatkonkurse laufen über diese Beratungsstellen, die übrigen Schuldner wenden sich privat an Anwälte.

* Konkursverfahren: Der Zwangsausgleich - also 20 Prozent der Schulden in zwei oder 30 Prozent in fünf Jahren zu zahlen - wird laut Grohs in der Praxis so gut wie nie in Anspruch genommen.

Es gibt aber die Möglichkeit eines Zahlungsplans: Der Verschuldete verpflichtet sich, in maximal sieben Jahren einen bestimmten Prozentsatz seiner Schulden zurückzuzahlen. Rund zwei Drittel der Betroffenen gehen diesen Weg.

Wenn der Zahlungsplan bei den Gläubigern keine Mehrheit erhält, ist ein Abschöpfungsverfahren die letzte Instanz. In diesem Verfahren verpflichtet sich der Schuldner zu harten Auflagen: Er lebt sieben Jahre am Existenzminimum. Wenn der Privatinsolvente das Verfahren erfolgreich abschließt, also die Verfahrungskosten und mindestens 10 Prozent der Verbindlichkeiten in dieser Zeit bezahlt hat, ist er schuldenfrei. Bei besonderen Gründen - wie etwa schwerer Krankheit - kann das Verfahren um bis zu drei Jahre verlängert werden.