Eines der Grundprinzipien der EU, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, gilt in Österreich nicht für alle Unionsbürger. | Die Zeiten, als Anna schon Kilometer vor der Grenze zu zittern begann, sind vorbei. Anna ist 23, wohnt in Preßburg und fährt regelmäßig nach Wien zur Arbeit. Sie putzt die Wohnungen von Österreichern, die die Slowakin lieber schwarz arbeiten lassen als einer legal beschäftigten Putzfrau mehr zahlen zu müssen. So sei doch beiden Seiten geholfen, argumentieren beide Seiten.
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Noch vor zwei Jahren war Anna nervös, als sie die Grenze zu Österreich passieren musste. Jeder Übertritt brachte einen Stempel im Pass, jeder Stempel mehr erhöhte die Gefahr, dass die österreichischen Zöllner misstrauisch wurden. Auf die Frage, warum sie so oft nach Österreich fahre, durfte sie nur antworten, dass sie ihre Tante besuche. Denn in Wien arbeitete sie illegal.
Doch seit 1. Mai 2004 ist die Slowakei Mitglied der Europäischen Union. Als deren Bürgerin kann Anna in jedem EU-Land wohnen, das sie sich aussucht. Sie bekommt keinen Stempel mehr in ihren Pass, muss keine peinlichen Befragungen fürchten. Eines hat sich allerdings nicht geändert: Legal arbeiten darf Anna in Österreich nicht ohne weiteres.
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Auf der Homepage des Arbeitsmarktservice ist die "Information für neue EU-BürgerInnen zur EU-Osterweiterung" auch auf Polnisch, Tschechisch, Slowakisch, Ungarisch und Slowenisch verfasst. Ausländische Jobsuchende werden darüber unterrichtet, dass sie erst einen Job finden müssen, um sich danach um eine Zulassung zum Arbeitsmarkt bemühen zu dürfen: "Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, muss Ihr Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung für Sie beantragen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen (wenn etwa keine geeigneten inländischen Ersatzkräfte vorhanden sind) erteilt wird. Erleichterte Zulassungsmöglichkeiten bestehen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte ("Schlüsselkräfte") und Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft und im Gastgewerbe." Die Bewilligung gilt höchstens ein Jahr und ist an einen konkreten Arbeitgeber und Arbeitsplatz gebunden. Zusätzlich schränken Quoten den Zugang zum Arbeitsmarkt ein: So dürften heuer nur 1125 Menschen als "unselbstständige Schlüsselkräfte" beschäftigt werden.
Etwas leichter haben es jene neuen EU-Bürger, die es nach dem Hürdenlauf geschafft haben, in Österreich durchgehend zwölf Monate legal beschäftigt zu sein. Sie dürfen beim AMS eine Bestätigung beantragen - für das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
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Eines der Grundprinzipien der Europäischen Union, das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit, gilt für die neuen EU-Bürger - mit Ausnahme von Jobsuchenden aus Zypern und Malta - in Österreich nicht. Das Land hat auf Übergangsfristen bestanden und wird diese - wie Deutschland und Belgien - zumindest bis 2009 verlängern. Nur Großbritannien, Irland und Schweden haben ihre Arbeitsmärkte schon seit der EU-Osterweiterung offen gehalten. An die 200.000 Menschen aus den neuen EU-Staaten sind allein in Großbritannien beschäftigt, nach Schätzungen des Innenministeriums gäbe es weitere 600.000 freie Jobs.
Großbritannien, Irland und Schweden profitieren von ihrer Offenheit, befand die EU-Kommission und attestierte gutes Wirtschaftswachstum, steigende Beschäftigung sowie geringere Arbeitslosigkeit. Im Mai wollen Finnland, Spanien und Portugal, ab 2007 die Niederlande ihre Arbeitsmärkte öffnen.
In Österreich - das von der Osterweiterung besonderen Nutzen zieht - wird die politische Entscheidung, die Übergangsfristen zu verlängern, zwar nur von den wenigsten Wirtschaftstreibenden dafür aber von Gewerkschaften und den meisten Parteien gestützt. Ökonomen hingegen warnen, dass die Beschränkungen lediglich illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit fördern. Denn die Menschen sind bereits da; wenn sie aber nicht legal arbeiten dürfen, dann tun sie es schwarz. Und ihre Arbeit wird auch gebraucht. Das müsste jeder bestätigen, der seine kranke Mutter von einer Tschechin pflegen, seine Wohnung von einer Polin putzen, sein Haus von einem ungarischen Bautrupp ausbauen oder sich im Taxi von einem Slowaken chauffieren lässt.