Mit der Neufassung weiter Teile des Asyl- und Fremdenrechts hat Asylrechtsexperte Wolf Szymanski seine Probleme. Der "Wiener Zeitung" erklärt der frühere Legist des Innenministeriums, warum der Verwaltungsgerichtshof mit dem Gesetzespaket wenig Freude haben wird.
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Als Szymanski noch selber im Innenministerium Fremden- und Asylgesetze entwarf, setzte es für den Sektionschef nicht selten Prügel. NGOs wie Amnesty International, Grüne und bestimmte Medien warfen dem Juristen vor, Gesetze vorzubereiten, die nicht nur überaus streng seien, sondern den Erfordernissen der Menschenrechte nicht entsprächen. Heute kritisiert Szymanski, der im Jahr 2002 vom derzeitigen Innenminister Ernst Strasser vorzeitig in den Ruhestand geschickt wurde und jetzt im Rahmen eines EU-Projektes an der Reform der türkischen Kriminalpolizei mitarbeitet, selbst die Reform des Asylgesetzes.
"Wiener Zeitung": Wie bewerten Sie diese Novelle?
Wolf Szymanski: Angesichts des Umfangs des Gesetzespakets kann man eine Detailkritik sicher erst vornehmen, wenn der konkrete Regierungsbeschluss vorliegt. Was sich allerdings a priori sagen lässt: Da diese Novelle in praktisch alle Rechtsbereiche des Fremden-, Migrations- und Ausländerbeschäftigungsgesetzes eingreift, wird jedenfalls auf den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sehr viel Arbeit zukommen. Aufgrund der sehr expliziten Judikatur des VwGH waren ja die meisten Fragen sehr klar beantwortet. Eine Ablehnung vieler Beschwerden aufgrund des Art. 131 B-VG wird so nicht mehr möglich sein. Nur zum Vergleich: Von 2002 bis 2004 wurden im Asylbereich zwischen 65 und 70 Prozent der Beschwerden abgelehnt. Noch etwas fällt auf: Asyl- und Fremdengesetz haben derzeit rund 170 Paragrafe - die neuen Gesetze haben 287. Überspitzt gesagt: Was derzeit in 170 Paragrafen kompliziert geregelt war, wird künftig in 287 Paragrafen aufgebläht und wieder kompliziert geregelt. Das ist legistisch nicht gerade gescheit.
Der neue Asylrechtsentwurf enthält einige überaus umstrittene Punkte, darunter die angekündigte Zwangsernährung von hungerstreikenden Schubhäftlingen. Was halten Sie davon?
Es ist ein Faktum, dass es stets Grundsatz der Schubhaft war, den Menschen nur so lange festzuhalten, als er haftfähig ist. Wer schwer erkrankt, sich verletzt oder durch Hungerstreik in einen lebensbedrohlichen und damit haftunfähigen Zustand bringt - den müssen wir freilassen: Dadurch werden wir natürlich erpressbar. Für den Umgang mit Schubhäftlingen sind zwei Grundsätze entscheidend: Zum einen muss der Staat dem Schubhäftling vermitteln, dass die Entscheidung, ihn abzuschieben, endgültig ist. Zum anderen muss der Schubhäftling wissen, dass der Staat Mittel hat, diese Entscheidung auch durchzusetzen. Es gibt seit Mitte der 1990er-Jahre die Überlegung, hungerstreikende Schubhäftlinge in die Justizanstalten zu überstellen, um sie dadurch von ihrem Streik abzubringen. Bisher scheiterte dies stets am Widerstand des Justizressorts.
Stichwort legistische Qualität: Wird im Innenministerium schlampig gearbeitet?
Wer auf die Legisten im Innenministerium schimpft, schimpft auf die falschen. Schuld sind die, die über Jahrzehnte gewachsene Strukturen zerschlagen haben.