Die FPÖ wird für die Aufhebung des SPÖ-Erlasses sorgen. Beschäftigung nach negativem Asylbescheid wäre Aushebelung des Rechtsstaates.
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Eine begonnene Lehre ersetzt keinen Asylgrund und darf daher keinesfalls als Hintertür für eine Wirtschaftsmigration dienen. Der Erlass des ehemaligen SPÖ-Sozialministers Rudolf Hundstorfer hat hier falsche Erwartungen geweckt und dazu geführt, dass medienwirksame Einzelschicksale in der Öffentlichkeit breitgetreten und damit versucht wurde, die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum zu führen.
Der Ausgang eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist jedoch zu akzeptieren und ein negativer Asylbescheid kann daher nicht durch eine Lehre außer Kraft gesetzt und dadurch eine Abschiebung verhindert werden. Würden wir "Wirtschaftsflüchtlingen" unter dem Deckmantel des Asyls den Weg nach Österreich öffnen, wäre die Außenwirkung verheerend. Es würde das Bild entstehen, dass es möglich ist - auch ohne Asylgrund -, in unser Land zu kommen und geltende Gesetze und andere rechtliche Möglichkeiten, wie beispielsweise die Rot-Weiß-Rot-Karte, zu umgehen. Dies würde in weiterer Folge auch dazu führen, dass sich immer mehr Migranten auf den Weg nach Österreich machen würden, weil der Eindruck entstünde, dass der Beginn einer Lehre mit einem automatischen Bleiberecht verbunden wäre. Überdies wäre das eine Vermischung von "Asyl" und "Zuwanderung", die weder den Schutzbedürftigen noch unserer heimischen Bevölkerung dient.
Die in den letzten Tagen immer wieder im Raum gestandene Forderung nach einer aufschiebenden Wirkung des negativen Asylbescheides für Asylwerber in Lehre wäre eine untragbare Aufweichung unseres bestehenden Asyl- und Fremdenrechts und eine solche Regelung wäre auch keinesfalls eine geeignete Lösung für den zuletzt immer wieder proklamierten Fachkräftemangel. Es gibt genügend österreichische Jugendliche, die verzweifelt eine Lehrstelle suchen, und es ist unsere Aufgabe, diese zu unterstützen und auch für Mangelberufe zu begeistern, um der Jugendarbeitslosigkeit in unserem eigenen Land entgegenzusteuern.
Darüber hinaus gibt es unter den anerkannten Flüchtlingen, die einen berechtigten Asylgrund beziehungsweise ein Bleiberecht haben, rund 31.000 Arbeitslose. Dementsprechend sollten sich die Betriebe dann an diesen Personen orientieren, wenn sie verfügbare Arbeitskräfte suchen. Die Probleme am Arbeitsmarkt lösen zu wollen, indem man Personen, die sich nach Ablehnung des Asylbescheides illegal in unserem Land aufhalten, einfach weiterhin zu beschäftigen, ist jedoch eine Umgehung unserer bestehenden Gesetze, die für uns nicht tragbar ist. Eine solche Aushebelung unseres Rechtsstaates wird es mit der FPÖ nicht mehr weitergeben. Wir werden mit der Aufhebung des schon von Anbeginn an problematischen SPÖ-Erlasses aus dem Jahr 2012 wieder für Rechtssicherheit sorgen.