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"Lehrer haben Angst"

Von Petra Tempfer

Politik

Die Volksanwaltschaft drängt auf die im Schulautonomiepaket geplante Rechtssicherheit für Lehrer chronisch kranker Kinder.


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Wien. Rund 200.000 Schüler sind chronisch krank. Das sind 17 Prozent aller Kinder, die in einer österreichischen Schule eingeschrieben sind. Sie haben Diabetes, Epilepsie oder Asthma. Die meisten von ihnen sind auf Medikamente oder Spritzen angewiesen. Vor allem die kleineren Kinder (rund 3500 Volksschüler sind betroffen) können sich diese oft nicht selbst geben. Und die Lehrer können ihnen auch nicht helfen, weil sie bei Komplikationen mit ihrem Privatvermögen haften könnten.

Diesen Graubereich gibt es seit etwa einem Jahr. Damals brachte eine Rechtsinterpretation des Bildungsministeriums die bis dahin gängige Haftungsfrage bei der Betreuung chronisch kranker Kinder ins Wanken. Diese Betreuung, die über Erste Hilfe hinausgeht, ist grundsätzlich im Ärztegesetz geregelt und lautet sinngemäß, dass Lehrer des Bundes dabei nicht persönlich haftbar sind, weil dann das Amts- und Organhaftungsgesetz schlagend wird. Es sei denn, sie handeln grob fahrlässig. Lehrer, die nachweislich von einem Arzt eingeschult wurden, konnten somit gewisse pflegerische Tätigkeiten wie das Verabreichen von Spritzen übernehmen. Die Rechtsinterpretation des Ministeriums änderte diese Regelung dahingehend, dass das Amts- und Organhaftungsgesetz bei der Übernahme einer freiwilligen Leistung nicht mehr schlagend wird -was zur Folge hatte, dass Lehrer bei Komplikationen nun unter Umständen persönlich haften, was mit enormen Kosten verbunden sein kann.

Mit der Spritze zur Toilette

In der Volksanwaltschaft häuften sich die Beschwerden, sagte Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ) am Mittwoch bei der Präsentation des Jahresberichts 2016. Es gebe Lehrer, die sagten, dass die Mutter ihrem an Diabetes erkrankten Kind die Insulinspritze im Auto geben solle, berichtete er. Andere schickten die Volksschüler mit der Spritze zur Toilette. "Die Lehrer haben Angst", so Fichtenbauer. Und das, obwohl ihm noch keine Klage gegen einen Lehrer bekannt sei.

Den Verantwortlichen scheint das Problem bewusst zu sein. Denn im Schulautonomiepaket ist festgehalten, dass bei der Behandlung chronisch kranker Kinder wieder die Amtshaftung des Bundes greifen soll. Am Sonntag endete die Frist für die Stellungnahmen, der Entwurf soll nun laut Bildungsministerium adaptiert und so bald wie möglich mit den Grünen, deren Zustimmung die Regierungsparteien im Parlament brauchen, verhandelt werden. Anfang Juni soll die Reform den Ministerrat passieren.

Fichtenbauer drängt auf Umsetzung des Punktes zu mehr Rechtssicherheit für Lehrer, wenngleich durch einzelne, juristische Verbesserungen das Phänomen an sich noch lange nicht beseitigt wäre, wie er sagte. Das Phänomen, dass es an Schulen an medizinischem Fachpersonal mangle. Nach dem Vorbild Großbritanniens könnte sich Fichtenbauer zum Beispiel ein "School-Nurse-System" vorstellen, bei dem Krankenpfleger an einer Schule angestellt sind, um Schüler medizinisch zu betreuen.

Schlusslicht im EU-Vergleich

Derzeit ist es allerdings so, dass Österreichs Schulen der OECD-Vergleichsstudie Talis zufolge das Schlusslicht unter den EU-Mitgliedstaaten bilden, was das Unterstützungspersonal wie Schulpsychologen, Beratungslehrer und eben auch medizinisches Fachpersonal betrifft. "Wollen wir an den EU-Durchschnitt herankommen, bräuchten wir um 13.500 Fachleute mehr", sagt dazu Pflichtschullehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Wollen wir an die Spitze, die skandinavischen Länder, heran, wären es um 23.500 mehr."

Dass das Schulautonomiepaket wieder mehr Rechtssicherheit für Lehrer bringt, sei auch Wunsch der Gewerkschaft gewesen, so Kimberger. Kommt diese nicht, wäre zum Beispiel auch jeder Ausflug ein zusätzliches Risiko -oder die betroffenen Kinder, deren Anzahl zudem steige, könnten nicht mit.

Betrachtet man sämtliche Beschwerden, die 2016 bei der Volksanwaltschaft einlangten, so stieg deren Zahl von 17.231 im Jahr 2015 auf 18.492 an, so die Volksanwälte am Mittwoch. Das Rekordjahr von 2014 mit 19.648 Beschwerden wurde jedoch nicht übertroffen. Die Schwerpunkte lagen unter anderem auf Asylverfahren, Mängeln bei Sozialleistungen und im Justizwesen. In rund der Hälfte der Beschwerden wurde ein Prüfverfahren eingeleitet. Im Zuge der präventiven Menschenrechtskontrolle etwa in Gefängnissen oder Heimen wurden 522 Kommissionsbesuche durchgeführt. 83 Prozent der Kontrollen brachten ein Defizit zutage.