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Lehrerstress ohne steuerliches Mitleid

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Problemkinder, schulische Leistungsdefizite, steigendes Aggressionspotential, mangelnde Aufnahmefähigkeit der Schüler - eine Situation, mit der viele Lehrer täglich konfrontiert sind. Eine Wiener Lehrerin versuchte, gegenzusteuern.


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In einem Kurs "zur Förderung und Entfaltung des Charaktergefüges bei Kindern und Erwachsenen durch Psychomo-torik, Heilgymnastik, Kinesiologie und energetische Übun-gen" wollte sie sich auf dem Gebiert der Lärm- und Stressbewältigung fortbilden. Ein wichtiges Seminar, zumal für eine Pädagogin im Sonderschulbereich. Die Kurskosten zahlte sie aus der eigenen Tasche und machte sie als erhöhte Werbungskosten beim Finanzamt geltend. Die Schulleitung und die oberste Schulbehörde ga-ben ihr administrative Unterstützung. Bei Finanzamt und Oberinstanz fand sie jedoch keine Unterstützung, auch nicht beim Verwaltungsgerichtshofs, dessen abweisende Entscheidung vor kurzem veröffentlicht wurde.

Die Entscheidung der Justiz klingt freilich ein wenig scheinheilig, denn sie verkehrt die absolvierte Berufsfortbildung in ein Privatinteresse. Finanz und Gericht betonen zwar wortreich, dass der Besuch der betreffenden Kurse nützlich und sinnvoll gewesen sei und dass die Frau für ihre Berufstätigkeit als Lehrerin davon profitieren konnte. Andererseits hätten die Kurse im Endeffekt aber offenbar doch zuwenig berufsspezifische Anwendbarkeit geboten, zuwenig Möglichkeit, den von ihr betreuten Schülern bei der Bewältigung derer Aggressions- bzw. Stressprobleme behilflich sein zu können. Vielmehr stand die eigene Stressbewältigung offenbar mehr im Vordergrund des Kursziels; diese eigene Stressbeschwichtigung gehöre aber in den Bereich der Erhaltung bzw. Verbesserung der eigenen Gesundheit, damit in den Bereich der eigenen Lebensführung, meint der Gerichtshof. Kein Steuerabsetzposten.