Ein Verbandsklagerecht für Volksgruppen-Vereinigungen fordert die Grüne Abgeordnete und Minderheitensprecherin Terezija Stoisits. Damit wäre Volksgruppen beispielsweise der Gang vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erleichtert.
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Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs kam auf Umwegen zustande: Bevor der VfGH im Dezember 2001 die Kärntner Ortstafelregelung kippen konnte, musste ein Slowenen-Vertreter in einer zweisprachigen Ortschaft ohne zweisprachige Tafel zu schnell fahren. Mit dem Argument, dass die Ortstafel ungültig sei, weigerte er sich, eine Strafe zu bezahlen. Die Sache ging bis zum Unabhängigen Verwaltungssenat, dessen Bescheid dann beim VfGH bekämpft wurde.
Derart komplizierte Hilfskonstruktionen wären nicht nötig, wenn es ein Verbandsklagerecht für Volksgruppen-Vereinigungen gäbe, erklärte die Grüne Minderheitensprecherin Terezija Stoisits. Sie brachte daher eine entsprechende Klausel für verfassungsrechtlichen Volksgruppenschutz im Österreich-Konvent ein. Unterstützt wird der Vorschlag von Bernd-Christian Funk, dem Vorsitzenden des zuständigen Konventsausschusses IV (Grundrechtskatalog). Denn die bisherige Form der Rechtsdurchsetzung sei "unwürdig", erläutert Funk: Um sein Recht durchzusetzen, musste ein Volksgruppenvertreter das Recht verletzen. Angemessener - und mit dem Verbandsklagerecht möglich - wäre es aber, wenn die Volksgruppen ihre Kollektiv- und Individualrechte besser verteidigen könnten. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung wäre der Gang vor den VfGH leichter.