Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl fordert eine Entlastung kleinerer Unternehmen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zurückgreifen will er dabei auf die Mittel der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA). Gespräche mit Regierungsvertretern hat es dazu schon gegeben.
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Derzeit wird von der AUVA dem Dienstgeber ab dem zehnten Kalendertag nur dann das fortlaufende Entgelt für seine Mitarbeiter ersetzt, wenn es sich um einen Freizeit- oder Arbeitsunfall handelt. Leitl fordert, dass die AUVA künftig bei allen Krankenständen ab dem zehnten Tag 50 Prozent der Entgeltfortzahlung übernimmt. Allerdings will die Wirtschaftskammer das nur auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 50 Mitarbeitern beschränkt wissen.
Leitl erwartet noch heuer eine Lösung. "Wir sind auf gutem Weg", heißt es dazu auch aus der Wirtschaftskammer und man sei nach Gesprächen mit Regierungsmitgliedern auch optimistisch, dass dieser Vorschlag umgesetzt wird.
Begründet wird die Begehrlichkeit mit einem Überschuss der AUVA von 70 Mio. Euro aus dem Titel für Entgeltfortzahlungen. Die AUVA wird zur Gänze aus Beiträgen der Arbeitgeber dotiert.
In der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ist man über die Leitl-Forderung wenig erfreut. Es gebe in der Kammer massive Bestrebungen, den früheren Entgeltfortzahlungsfonds "über die Hintertür der AUVA wieder einzuführen", erklärte WGKK-Sprecher Jan Pazourek. Im übrigen, sei der Überschuss der AUVA nur temporär, denn eigentlich sollte mehr in Unfallprävention investiert werden. Und den Rest der Überschüsse sähe die WGKK lieber im Topf der Krankenkassen.
Derzeit zahlt der Arbeitgeber für Arbeiter und Angestellte die ersten 42 Krankenstandstage. Vor der Angleichung zwischen Arbeitern und Angestellten gab es für die Arbeiter einen Entgeltfortzahlungsfonds, der von den Unternehmen gespeist wurde. KMU haben von dieser Regelung stärker profitiert.