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Letzte Chance für die neue Schengen-Datenbank

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv
Premiere in Brüssel: Österreichs neue Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, willkommen geheißen von ihrer deutschen Amtskollegin Brigitte Zypries. Foto: ap/Josek

Im April könnte ehrgeiziges Projekt eingestellt werden. | Prag/Brüssel. Knalleffekt um den Aufbau einer neuen, moderneren Polizeidatenbank für die Länder des grenzenlosen Schengen-Raums: Wegen massiven Verzugs und laufend fehlerhafter Testläufe könnte das Projekt im April endgültig eingestellt werden. Das sogenannte Schengeninformationssystem II (SIS II) sollte neben den schon bisher gespeicherten Fahndungsdaten auch biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke aufnehmen. Doch das mit der Umsetzung betraute Konsortium Hewlett-Packard-Steria macht kaum Fortschritte.


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Innerhalb von drei Monaten soll jetzt eine grundsätzliche Überprüfung der Machbarkeit des neuen Systems stattfinden, beschlossen die EU-Innenminister bei ihrem am Freitag zu Ende gegangenen Treffen. Dauer und Kosten bis zur Fertigstellung sollen final festgelegt werden. Gleichzeitig soll ein Plan ausgearbeitet werden, wie viel Geld und Zeit es braucht, um die bestehende Datenbank so aufzurüsten, das sie auch die biometrischen Informationen verarbeiten könnte. Sollte die zweite Variante günstiger und rascher zu bewerkstelligen sein, ist SIS II gestorben. Fünf Jahre Entwicklungstätigkeit und bis zu 100 Millionen Euro Investitionen aus EU- und Mitgliedsstaatenbugdets wären für immer verloren. Noch sei völlig offen, ob das alte oder das neue System das Rennen machen werden, hieß es in Diplomatenkreisen.

Unterstützung erhielt Justiz- und Innenkommissar Jacques Barrot für sein Projekt, eine neue EU-Agentur zu schaffen, die die gemeinsamen EU-Daten verwaltet. Sie soll für die Netzwerksicherheit etwa der Schengen-Datenbank, der geplanten Visadatenbank und der Asylwerberdatenbank Eurodac sorgen.

Die parallel tagenden Justizminister nahmen indes einen ersten Anlauf, um die in der EU stark zersplitterten Erbrechtssysteme besser aufeinander abzustimmen. Derzeit drohen einem deutschen Ehepaar bzw. ihren Erben massive Rechtsstreitigkeiten wegen eines Hauses in Mallorca oder Ibiza, hieß es. Das Gebäude unterliege spanischem Erbrecht, ihre Besitztümer in Deutschland dem deutschen. Beide behandeln die Besteuerung und Abrechnung im Erbfall jedoch völlig unterschiedlich. Die EU-Kommission soll im März Vorschläge für Auswege vorlegen.