Brüssel. Konsumentenschutzkommissarin Meglena Kuneva reißt langsam die Geduld. Trotz eindeutiger EU-Rechtslage führen Fluglinien ihre Kunden bei Internet-Buchungen weiterhin mit Lockpreisen, die oft nicht viel mit dem tatsächlichen Reisepreis zu tun haben, in die Irre. Gemeinsam mit dem für Luftverkehr zuständigen Kommissar Antonio Tajani schickte die Bulgarin den Linien am Dienstag eine letzte Warnung: Sollten die Mitgliedstaaten ihre Fluglinien nicht endlich für ihre EU-Rechtsverstöße zur Verantwortung ziehen, setze es Strafverfahren gegen die säumigen Länder. Alle im Mai 2009 noch rechtswidrig operierenden Airlines würden zudem öffentlich als schlechte Beispiele angeprangert.
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Noch einmal versucht es Brüssel aber im Guten: So bekamen die Fluglinien eine Checkliste mit den wichtigsten Bestimmungen des EU-Rechts gegen die unfairen Geschäftsmethoden geschickt: So muss der angebotene Preis alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern und Gebühren enthalten. Es dürfen im Laufe des Buchungsvorgangs keine mehr oder weniger versteckten Aufschläge dazugerechnet werden, die sich der Käufer nicht selbst aussucht.
Im Gegensatz zu diesen Bestimmungen sind bereits vorab angeklickte Reiseversicherung um rund 20 Euro, Gebühren für die Verwendung einer Kreditkarte von zehn Euro oder Zusatzabgaben für aufgegebenes Gepäck nach wie vor gängige Praxis. Manche locken gerne mit Nettopreisen ohne Flughafengebühren, der Endpreis liegt satte 120 Euro darüber. Angepriesene Sonderangebote auf Fluglinien-Webseiten sind zu diesen Preisen oft nicht verfügbar. Bei deren erster Untersuchung durch die EU im Herbst 2007 wurde mehr als ein Drittel der Webseiten für unlauter befunden. Immerhin etwas mehr als die Hälfte dieser Seiten wurde seither korrigiert.