Mega Brands darf Stecksystem kopieren. | Lego geht nun zur letzten Instanz: EuGH. | Brüssel. Lego ist weltweit ein Begriff am Spielzeugsektor. Doch der Weltkonzern aus Dänemark gerät beim rechtlichen Schutz seiner - laut Eigendefinition - einzigartigen Bausteine allmählich ziemlich ins Hintertreffen. Denn so genial die Idee für das bemerkenswerte Stecksystem auch war - der Patentschutz ist seit 1988 abgelaufen. Damit ist die Erfindung des bunten Steines nicht mehr gewerblich geschützt.
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Das Rechtssystem verfügt allerdings über andere immaterielle Monopolrechte - beispielsweise den Markenschutz, um Produkte von jenen anderer Hersteller zu unterscheiden. Lego ist daher dazu übergegangen, seinen Baustein an sich als Marke durchsetzen zu wollen, um sich so Plagiatoren vom Hals zu halten.
Doch die Gerichte in den verschiedensten Erdteilen lassen diese Strategie bisher nicht durchgehen. Zuletzt lehnte auch der zweithöchste EU-Gerichtshof (erster Instanz) in Luxemburg das Ansinnen der Dänen ab.
Denn ein Markenzeichen muss das Kriterium der Unterscheidbarkeit zu Mitbewerbern aufweisen - in Wort oder Bild (Piktogramme). Die Argumentation: Die Form des quaderförmigen Steins mit den acht Noppen, die in zwei Reihen angeordnet sind, erfülle ausschließlich die Anforderungen der Funktionalität und sei daher als Marke nicht geeignet, beschieden die EU-Richter.
Damit wiesen sie eine Beschwerde von Lego gegen eine Entscheidung des EU-Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt in Alicante ab. Das hatte die Eintragung des Bausteins als Marke zwar 1999 genehmigt, auf Antrag der kanadischen Firma Mega Brands aber 2006 wieder zurückgezogen. Die Spielzeughersteller aus Montreal produzieren fast identische Bausteine seit 1984 unter dem Namen Mega Bloks. Nur der Lego-Schriftzug auf den Noppen unterscheidet die Produkte.
Besonders schmerzlich für Lego ist die fast völlige Kompatibilität der Bloks mit den Originalprodukten. Kinder können also Baukästen beider Hersteller ganz entspannt kombinieren. Das höhlt die Alleinstellungsmerkmale und Verkaufsargumente der Dänen zusätzlich aus, die trotz umfassenden Ausbaus des Angebots die uneingeschränkte Kombination der Bauteile aller Produktlinien seit rund 40 Jahren anpreisen. Kanadische Richter haben die Nachproduktion der Konkurrenten bereits freigegeben.
Mehr als 50 Jahre Schutz ist nicht gerechtfertigt
Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Weg für Alternativhersteller in einem Präzedenzfall der dänischen Weltmarktführer gegen den zu günstigen Preisen anbietenden US-Hersteller Best Lock geebnet. "Nach nunmehr rund 50 Jahren unbehinderter Marktpräsenz" von Lego sei ein besonderer Innovationsschutz "nicht mehr gerechtfertigt", beschieden die deutschen Richter vor vier Jahren. Die Zahl der abschlägigen Urteile summiert sich inzwischen weltweit auf rund 15.
Doch Lego will auch nach dem jüngsten Rückschlag nicht aufgeben. "Ich erwarte selbstverständlich, dass wir berufen", erklärte Sprecherin Charlotte Simonsen nach dem Luxemburger Urteil. Ob der berühmte Baustein als Marke eingetragen werden könne, müsse die höchste Instanz entscheiden. Und da bleibt nur mehr der Europäische Gerichtshof (EuGH)
Lego hat eine große Tradition zu verteidigen: Gegründet wurde die Firma 1932 von dem Tischlermeister Ole Kirk Christiansen im dänischen Dörfchen Billund. Die Anmeldung der Wortmarke Lego in Dänemark erfolgte 1954. Vier Jahre später ließ Oles Sohn Godtfred das Stecksystem patentieren. Damit war der Grundstein zum Siegeszug am Spielzeugmarkt gelegt, der nun gestoppt werden könnte.