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Letzter Restitutions-Kläger sucht sein Recht weiterhin vor Gericht

Von Wolfgang Sablatnig

Politik

+++Vorwürfe gegen Kultusgemeinde. | Streit um ein Jabloner-Gutachten. | Republik und IKG gelassen.


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Wien. Ein letzter Kläger will nicht aufgeben. Gerade erst hat ein Gericht in den USA seine Berufung gegen die Abweisung der letzten Restitutions-Sammelklage zurück gewiesen, jetzt hat sein Anwalt in New York schon die nächste Eingabe formuliert. Und wenn nötig, will er bis zum obersten Gericht der USA gehen.

Der Mann, der seinen Namen nicht genannt haben möchte, hatte sich bis zuletzt der Abweisung der Sammelklage des New Yorker Anwalts Jay R. Fialkoff widersetzt. Denn beim Allgemeinen Entschädigungsfonds könnte er nur eine "Lappalie" bekommen, sagte er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Dennoch hat er auch dort einen Antrag eingebracht, der voraussichtlich Anfang März vom Antragskomitee behandelt wird.

Sein Entschädigungsantrag betrifft ein Haus in bester Lage einer österreichischen Landeshauptstadt. Bis 1938 gehörte die Immobilie seinem Vater. Dieser wurde von den Nazis in der Reichspogromnacht krankenhausreif geschlagen. Im Gegensatz zu anderen Familienmitgliedern hat er die NS-Zeit aber im englischen Exil überlebt. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte er nach Österreich zurück und übernahm wieder das Familienunternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern.

Anfang der fünfziger Jahre wurde das Haus rückerstattet. In einem Geschäftslokal saß jetzt aber eine Trafik, die in den Kriegsjahren dort eingezogen war. Diese konnte der Hauseigentümer nicht kündigen - ein Umstand, den der Sohn jetzt gegen die Republik Österreich ins Treffen führt.

"Die Familie [...] hat trotz erfolgter Rückstellung einen Vermögensverlust dadurch erlitten, dass während der NS-Zeit an dem ihr entzogenen Vermögen die Nutzung einer Tabaktrafik begründet wurde", bestätigt auch Clemens Jabloner, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), in einem Gutachten vom 14. Juli 2005. Die Familie sei damit schlechter gestellt worden als die Eigentümer vergleichbarer Häuser, die keine Trafik dulden mussten.

Diese "vorläufige Einschätzung" hat der VwGH-Präsident im Auftrag der IKG erstellt. Man habe dem Kläger helfen wollen, "er hat wirklich einen schwierigen Fall", begründet Erika Jakubovits von der IKG diese Vorgangsweise.

Jakubovits übergab das Papier dem Entschädigungsfonds, nicht aber dem Kläger. Im Gegenteil: Am 27. September - der Kläger hatte in der Zwischenzeit begonnen, gegen die Bemühungen der IKG um ein Ende der Sammelklage zu arbeiten - zog die IKG das Papier zurück. Jetzt versuchte der Mann, mit einer Klage an das Papier zu kommen und hatte damit Erfolg. Bei Jabloner war er zuvor abgeblitzt. Auftraggeber sei die IKG, nur diese könne die Expertise daher weiterreichen, beschied dieser.

Dass er überhaupt gegen die Bemühungen der IKG auftrat, begründet der Kläger mit einem Schreiben von IKG-Präsident Ariel Muzicant vom 19. September. Darin hat die IKG die Fialkoff-Kläger um ihre Zustimmung zur Abweisung der Klage ersucht. Beigelegt war der Entwurf eines Briefs des US-Anwalts, in dem dieser von Verbesserungen beim Entschädigungsfonds spricht. Die Sammelklage sollte daher aufgegeben werden, damit die Zahlungen aus diesem Fonds beginnen können.

Die IKG habe die Betroffenenen damit falsch über die weiteren Aussichten des Verfahrens in den USA informiert und Druck ausgeübt, so der Vorwurf des letzten Klägers: "Wenn die IKG die Wahrheit gesagt hätte, hätten die nicht unterschrieben." Er selbst sei dadurch insoferne zu Schaden gekommen, als die Erfolgsaussichten der Sammelklage und damit seiner Entschädigungsansprüche gesunken seien.

Jakubovits nimmt die Vorwürfe gelassen: "Wir haben niemanden beeinflusst. Wir haben nur die Kläger über den Stand der Dinge informiert." Auch das Außenministerium lässt sich von den Aktivitäten nicht aus der Ruhe bringen. Die Rechtssicherheit als Voraussetzung für die Auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds sei dadurch nicht berührt, heißt es.