Zum Hauptinhalt springen

LH Haider sucht Lösung in Kärnten

Von Ina Weber

Politik

Überraschenderweise fand nun doch am Freitag eine Konsenskonferenz zum Ortstafelproblem statt - nur nicht in Wien, sondern in Kärnten. Eine Info-Tour durch die betroffenen Gemeinden im Juni soll eine Lösung bringen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 19 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Anwesend bei der Konsenskonferenz am Freitag in Kärnten waren alle beteiligten Parteien, bis auf den Rat der Kärntner Slowenen. Man zeigte sich zuversichtlich. Landeshauptmann Jörg Haider hofft auf eine "Kärntner Lösung", die vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) für "ewige Zeiten" halten solle. Noch im Juni werde es in jenen Gemeinden, die vom VfGH-Erkenntnis - mehr als 10 Prozent slowenischer Minderheitenanteil - betroffen sind, Bürgerversammlungen geben. Vor allem jene sollen erreicht werden, die dem Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln kritisch gegenüber stehen.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel begrüßte die Vorgehensweise des Landeshauptmanns: Der Weg zu einer Lösung sei ein Prozess, der seine Zeit brauche.

Marjan Sturm vom Zentralverband der slowenischen Organisation Kärntens, kritisierte zwar heftigst das Aufschieben der weiteren Verhandlungen in den Spätherbst, dennoch sei die getroffene Vorgangsweise für ihn ein "Signal der Gemeinsamkeit". Auch der Kärntner Abwehrkämpferbund deutete an, sich einer weiteren Lösung nicht verschließen zu wollen.

Das bisher erreichte Zwischenergebnis sieht vor, dass bis zum 15. Mai "in einem symbolischen Akt" weitere zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden. Bis zum 26. Oktober sollen alle laut Verordnung nötigen 91 Tafeln in den Ortschaften stehen.

Mit dieser Variante ist zwar der vom VfGH bereits aufgehobenen Verordnung von 91 Ortstafeln Genüge getan, doch das VfGH-Erkenntnis von 2001 sei damit noch lange nicht erfüllt. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer kündigte wie die "Wiener Zeitung" bereits berichtete mögliche strafrechtliche Folgen für die Bezirkshauptmannschaft und das Land Kärnten an. Denn: Nach Strafgesetzbuch-Paragraf 302 liege dann Amtsmissbrauch vor, wenn ein Beamter wissentlich eine Befugnis missachtet. "Der Schaden, der daraus entsteht, ist die Nichterfüllung der Staatsvertragsverpflichtung", meinte Mayer. Hier müsse nun die Staatsanwaltschaft die Zuständigkeiten überprüfen. Nach Auskunft des Justizministeriums seien jedoch die Behörden strafrechtlich nicht zu ahnden: Es bedürfe eines Ausführungsgesetzes und dieses liege nicht vor.

Für Rudi Vouk, vom Rat der Kärntner Slowenen ist das Staats-Jubiläum nun gründlich verdorben: Ob die noch weiteren anstehenden VfGH-Urteile im Staatsinteresse seien?