Sollen Dienstleistungen, die alle kostengünstig zur Verfügung stehen müssen - wie Wasserversorgung, Gesundheitsdienste, Bildung, Nahverkehr oder Müllentsorgung - dem Wettbewerb unterworfen werden? Mit dieser Frage befasste sich das EU-Parlament im Rahmen des so genannten Herzog-Berichts.
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Der französische Linke Philipp Herzog war Initiator des Berichts zum Grünbuch der EU-Kommission über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Er wurde durch diverse Abänderungsanträge verfremdet. Die Parlaments-Abstimmung wurde daher mit großer Spannung erwartet. Doch der Ausgang gibt Rätsel auf. Denn die Kontrahenten in Bezug auf weiteren Liberalisierungs- und Ausschreibungszwang, die Liberalen und die Linken, sind mit dem Ergebnis zufrieden. Die Sozialdemokraten sind sich sicher, dass sie Rechtssicherheit für Dienstleistungen gegen liberal-konservative Strömungen geschaffen haben. Auch die Liberalen frohlocken. Die dänische Abgeordnete Karin Riis-Joergensen betont: "Das Parlament hat explizit den Wunsch der Linken nach einem Rahmengesetz für öffentliche Dienstleistungen zurückgewiesen." Das von den Sozialdemokraten so heiß ersehnte Rahmengesetz wird es laut Liberalen nicht geben. Doch der Österreicher Harald Ettl zeigt sich zufrieden, da gesichert sei, "dass die Grundelemente der Daseinsvorsorge vor dem Zugriff Privater zu schützen und vom Wettbewerbsrecht auszunehmen sind. Auch der Forderung nach einem verbindlichen Rechtsrahmen wurde zugestimmt." Welche Position sich tatsächlich durchgesetzt hat, wird erst die Auswertung der komplizierten Stimmtabellen ergeben.