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Verfassungsgerichtshof befasst sich mit abgelehntem Fußfesselantrag Rettbergs.
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Wiener Neustadt. Die mutmaßlichen Malversationen bei der früheren Medienhandelskette "Libro alt" liegen mehr als zehn Jahre zurück. Am 21. Juni 2011 fasste der ehemalige Libro-Chef André Rettberg dreieinhalb Jahre Haft aus, dazu kommt ein Jahr Haft aus dem ersten Prozess (2006) wegen versuchter betrügerischer Krida. Zugleich erhielten Ex-Libro-Finanzvorstand Johann Knöbl vier Jahre Haft, Ex-Aufsichtsratschef Kurt Stiassny und Wirtschaftsprüfer Bernhard Huppmann je drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Indes wurde Vize-Aufsichtsrat Christian Nowotny freigesprochen.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Doch schriftliche Berufungen konnten die Beschuldigten bisher nicht einbringen. Denn: Es liegt noch kein schriftliches Urteil vor. "Das ist richtig", bestätigt Hans Barwitzius vom Landesgericht Wiener Neustadt. "Es kann aber sein, dass es noch ein Weihnachtsgeschenk gibt." "Zwei Stunden hat die Richterin mit den Schöffen das Urteil beraten, aber für eine schriftliche Ausfertigung braucht sie schon fast sechs Monate", sagt Werner Sporn, Verteidiger von Rettberg. "Das Urteil mit der ersten Strafe samt Antrag auf Fußfessel liegt beim Verfassungsgerichtshof." Ursprünglich hatten die Richter den beantragten Hausarrest samt Fußfessel statt der Haft abgelehnt. Rettbergs Handlungen stellten ein Risiko dar. "Das ist zehn Jahre her und er hat sich zehn Jahre wohlverhalten", sagt Sporn. Rettberg sei der klassische Kandidat für die Fußfessel.
Indes bestätigt VfGH-Sprecher Christian Neuwirth, dass sich der Verfassungsgerichtshof in Kürze mit Rettbergs Fußfesselantrag befassen wird. Neuwirth: "Wenn wir der Beschwerde stattgeben, ist die Entscheidung der Vollzugskammer, ihm keine Fußfessel zu geben, aufzuheben."