Die neue Rechnungslegung des Bundes soll auch mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit bringen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
In der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform des Bundes wird ab 2013 ein Wechsel von der Kameralistik zu einem stärker an kaufmännischen Gesichtspunkten orientierten Rechnungswesen (Doppik) erfolgen. Bisher wurden im Rahmen einer primär zahlungsbasierten Kameralistik nur die Ein- und Auszahlungen des Bundes veranschlagt und verrechnet. Es gab zwar schon bisher auch eine im Bundesrechnungsabschluss dargestellte Jahresbestands- und eine Jahreserfolgsrechnung, die das Vermögen und die Schulden des Bundes sowie deren erfolgswirksame Veränderungen auswiesen, jedoch litten die beiden Rechenwerke in ihrer Aussagekraft insbesondere an den entweder gänzlich fehlenden oder aber zu stark vereinfachenden Bilanzierungs- und Bewertungsregeln.
Um diesen Defiziten zu begegnen, wurde nun der Grundsatz der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes und von detaillierten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften normiert, welche sich weitgehend an den International Public Sector Accounting Standards (Ipsas) orientieren, auch wenn diese bei weitem nicht in jedem Fall zur Anwendung gelangen. So sind etwa in Abweichung von den Ipsas keine Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber Bundesbeamten zu bilden (wenngleich in den Zusatzangaben zum Bundesrechnungsabschluss ausführliche Angaben über die zukünftigen Pensionsaufwendungen enthalten sein werden).
Die Differenzen zwischen den Ipsas und den nationalen Rechnungslegungsvorschriften führen dazu, dass die internationale Vergleichbarkeit öffentlicher Rechnungsabschlüsse nur eingeschränkt erreicht wird. Die Europäische Kommission lässt durch Eurostat bis Ende 2012 eine Bewertung der Eignung der Ipsas für die EU-Mitgliedstaaten durchführen.
Die den Bundesrechnungsabschluss bildenden Abschlussrechnungen setzen sich aus der Ergebnisrechnung, der Finanzierungsrechnung sowie der Vermögensrechnung des Bundes zusammen.
In der Ergebnisrechnung werden die periodengerecht abgegrenzten Erträge und Aufwendungen des Finanzjahres erfasst. In der Finanzierungsrechnung werden die im Finanzjahr getätigten Ein- und Auszahlungen verrechnet. Die Vermögensrechnung entspricht einer Bilanz und ist in kurz- und langfristige Vermögenswerte und Fremdmittel sowie das Nettovermögen (Ausgleichsposten, entspricht dem Eigenkapital) zu gliedern. Zusätzlich werden ergänzende quantitative und qualitative Zusatzangaben (zum Beispiel betreffend der im internationalen Vergleich hohen Haftungen des Bundes) gemacht. Die Überprüfung der Abschlussrechnungen auf ihre rechnerische Richtigkeit sowie auf ihre Übereinstimmung mit den für die Abschlussrechnungen geltenden Vorschriften erfolgt in Übereinstimmung mit international anerkannten Prüfungsstandards durch den Rechnungshof.
Zu hoffen bleibt im Sinne der Bürger, dass auch die bisher ausgeklammerten Länder und Gemeinden in Österreich möglichst bald eine modernere Rechnungslegung erhalten.