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Lieber verpartnert als verheiratet?

Von Daniel Bischof

Recht

Seit Jahresbeginn können Paare zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wählen. Die Ehe ist zahlenmäßig weit begehrter. Doch auch einige heterosexuelle Paare entscheiden sich für die EP.


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Die Ehe für Mann und Frau, die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare: Mit Jahresbeginn wurde diese Einteilung obsolet. Seither können sämtliche Paare wählen, in welche Rechtsform sie ihre Beziehung kleiden wollen. Zahlenmäßig weitaus häufiger wird zur Ehe gegriffen, die eingetragene Partnerschaft (EP) findet weniger Anklang. Das zeigen Zahlen der Statistik Austria für das erste Halbjahr 2019, Daten für das dritte Quartal liegen noch nicht vor.

Von Jänner bis Juni wurden 20.280 Ehen geschlossen und 638 eingetragene Partnerschaften begründet. Für gleichgeschlechtliche Paare ist die Ehe die bevorzugte Variante: 482 wählten die Ehe, 78 die EP. Daher sind es nun meist heterosexuelle Partner, die sich für eine EP entscheiden.

"Vermutlich erscheint manchen Paaren die Ehe einfach als zu konservativ. Sie wollen diese Form der Institutionalisierung und staatlichen Legitimierung ihrer Beziehung nicht", sagt Familiensoziologin Ulrike Zartler vom Institut für Soziologie der Universität Wien.

"Wir wollen keine Kinder"

"Die EP ist moderner, egalitärer und zeitgemäßer. Sie klingt auch einfach besser. Die Ehe ist hingegen ein bisschen verstaubt", erzählt eine Frau, die eine EP mit ihrem Partner eingegangen ist, der "Wiener Zeitung". Ähnliches schildert auch ein weiteres heterosexuelles Paar, das sich für die EP entschieden hat: "Im Gesetzestext steht, dass die Ehe eine Vereinigung ist, um Kinder zu zeugen. Wir wollen aber keine Kinder. Die EP ist da einfach moderner."

Beide Paare betonen, dass sie die EP vor allem abgeschlossen haben, "um eine rechtliche Absicherung zu haben" - etwa im Todesfall des Partners. "Sonst hätten wir das nicht gemacht", schildert die Frau. Ein anderes Paar erklärt: "Eine EP hilft auch beim Adoptionsverfahren." Es sei bei der Adoption nämlich eine informelle Voraussetzung, dass die Antragsteller verpartnert oder verheiratet seien. "Ich hätte auch geheiratet", sagt eine weitere Frau. Doch habe ihr Mann, ein Franzose, die EP bevorzugt, weil sie einen "liberaleren Touch" habe. Zudem verbinde er mit der Ehe negative Erfahrungen: "Seine Eltern, die verheiratet waren, haben viel gestritten."

Unterschiede aufgehoben

Bedeutende rechtliche Unterschiede zwischen EP und Ehe bestehen nicht mehr. Das liegt auch an der Entstehungsgeschichte der EP, die 2010 eingeführt wurde. Sie sollte der Ehe gleichen, aber nicht Ehe heißen. Damit wollte der Gesetzgeber Homosexuellen eine rechtlich institutionalisierte Partnerschaft ermöglichen, die Ehe aber Mann und Frau vorbehalten.

Zu Beginn gab es noch gröbere Differenzen: So durften nur Ehegatten Kinder adoptieren und eine künstliche Befruchtung durchführen. Die Unterschiede wurden weitgehend durch gerichtliche Entscheidungen beseitigt. Im Jahr 2015 entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) etwa, dass eingetragene Partner auch fremde Kinder adoptieren dürfen.

"Ehe light" in Frankreich

Durch diese sukzessive Angleichung wurde auch die Bahn für das "Ehe für alle"-Erkenntnis gelegt. Im Dezember 2017 urteilte der VfGH: Die begriffliche Differenzierung zwischen Ehe und EP, ohne dass es gravierende inhaltliche Unterschiede gibt, stellt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung dar. Er öffnete daher beide Rechtsinstitute für alle Paare ab 2019.

Der Gesetzgeber entschied sich, keine Änderungen vorzunehmen. Eine "Ehe light", wie es sie etwa in Frankreich gibt, wurde nicht eingeführt. Der "Pacte civil de solidarité" (Pacs) war ursprünglich in Frankreich für homosexuelle Paare gestaltet worden, mittlerweile wird er aber ganz überwiegend von heterosexuellen Partnern genützt.

Der Pacs ist eheähnlich, sitzt aber lockerer als das strenge Ehegewand. Die Paare müssen nur in einer Erklärung festhalten, wie sie etwa mit ihren Gütern verfahren wollen. Dafür können sie steuerliche und sozialrechtliche Vergünstigungen beanspruchen. Anderseits hat der Hinterbliebene im Todesfall des Partners keine Pensions- oder Rentenansprüche und kein gesetzliches Erbrecht. Der Pacs kann durch eine Erklärung aufgelöst werden, eine Unterhaltsvereinbarung ist - anders als bei der Ehe - nicht nötig.