Hypo wehrte sich bis in letzte Instanz gegen Übermittlung der Daten. | Staatsanwalt will FMA-Chef Ettl als Zeugen befragen.
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Wien.Am liechtensteinischen Bankgeheimnis haben sich schon einige ausländische Behörden die Zähne ausgebissen. Bei ihren Nachforschungen zur umstrittenen Vorzugsaktien-Konstruktion der Kärntner Hypo aus dem Jahr 2004, hatte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) jedoch Glück: Sie erfuhr bereits Mitte 2008 wichtige Details zu dem Deal. Ein Fall für die Justiz wurde die Angelegenheit dennoch erst gut zwei Jahre später.
In einem letztinstanzlichen Urteil vom 15. April 2008 - das der "Wiener Zeitung" vorliegt - entschied der Staatsgerichtshof in Vaduz, dass die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein ihrer Schwesterbehörde in Österreich wichtige Details zu Kreditvergaben der Hypo-Tochter im Fürstentum in Zusammenhang mit den Vorzugsaktien übermitteln darf. Wie berichtet, finanzierte sich der Großteil der Vorzugsaktionäre durch Kredite der Hypo-Liechtenstein, die durch ein Firmengeflecht im Fürstentum liefen. Die Staatsanwaltschaft hat - bezüglich des größten damaligen Vorzugsaktionärs - mittlerweile eine Anklage eingebracht. Die Ermittler gehen davon aus, dass - durch die konzerninterne Finanzierung - diese Vorzugsaktien nicht als Eigenkapital anzusehen gewesen wären.
Daten zunächst zu spät
Diesen Verdacht hegte die FMA allerdings bereits vor Jahren: Am 5. März 2007 bat sie in einem Schreiben die Aufsichtsbehörde in Liechtenstein um die Namen sämtlicher 17 - in den Deal involvierten - Kreditnehmer. Dem wollte die Aufsicht im Fürstentum per Verordnung vom 24. April 2007 nachkommen, die Hypo-Liechtenstein legte allerdings Beschwerde dagegen ein. Damit war auch klar, dass die Daten nicht mehr rechtzeitig für einen Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) im Auftrag der FMA einlangen würden.
Dieser wurde am 25. Mai 2007 fertiggestellt, die Prüfer bezweifelten darin, dass die Vorzugsaktien "aus wirtschaftlicher Sicht die Qualität von Kernkapital aufweisen". Eine Gesetzesverletzung ortete die OeNB nicht, allerdings wiesen die Prüfer darauf hin, dass wegen des liechtensteinischen Bankgeheimnisses "eine vollständige Erfüllung des Prüfungsauftrages nicht gewährleistet ist".
Namen bekanntgegeben
Ein Jahr später galt das wohl nicht mehr: Die Hypo war mit der Blockade der Datenherausgabe in allen Instanzen gescheitert. Die Verordnungen der liechtensteinischen Aufsicht, die somit rechtskräftig wurden, enthielten sowohl die Namen der Kreditnehmer, den der wirtschaftlichen Berechtigten, die Kreditsummen und die Art der Besicherung.
Weshalb die FMA Mitte 2008 keine rechtliche Schritte eingeleitet hat, blieb am Mittwoch unbeantwortet. Möglicherweise wird dies beim Gerichtsverfahren ein Thema: Die Staatsanwaltschaft will drei Ex-Wirtschaftsprüfer der Hypo und sechs Vertreter der Aufsichtsbehörden - von FMA-Vorstand Helmut Ettl abwärts - als Zeugen laden. Die vier Beschuldigten - zwei Ex-Hypo-Vorstände sowie zwei ehemalige Geschäftspartner - weisen alle Vorwürfe entschieden zurück und haben entsprechende Gutachten vorgelegt.
Der BZÖ-Mandatar Stefan Petzner hat rund um seinen Auftritt beim Kärntner Hypo-U-Ausschuss am Mittwoch ein bisher unbekanntes Dokument präsentiert. Dabei handelt es sich offenbar um den Aktenvermerk eines Staatsanwalts über ein Gespräch im Finanzministerium knapp nach der Notverstaatlichung der Bank. Auffallend ist eine - seitens des Ministeriums - reservierte Haltung gegenüber jenem Gutachten, das den Abschreibungsbedarf bei der Hypo ermittelt hatte. Die Staatsanwälte wollten wissen, ob die Hypo - im Sinnen eines Kridadelikts - heruntergewirtschaftet worden sei. Damals seien jedoch noch keine Verdachtsmomente vorgelegen, allerdings sei man gerade erst dabei, die Geschäftsfälle aufzuarbeiten, so die Antwort. Petzner geht davon aus, dass die Verstaatlichung "voreilig" erfolgt sei.