Die Novelle zum Elektrizitätsorganisationsgesetz (ElWOG) birgt für die Linz AG ein pikantes Detail: Die Verordnung über den Systemnutzungstarif, die schon zweimal vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, soll nachträglich in den Verfassungsrang gehoben werden. Der Linz AG könnten damit fast 6 Mill. Euro entgehen, sie droht mit rechtlichen Schritten.
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Ein unscheinbarer Anhang, der sich im Zuge des neuen Ökostromgesetzes ins ElWOG hineingeschlichen hat, erzeugt bei den Linzern Fassungslosigkeit. Denn jener Passus, der nun in Verfassungsrang gehoben werden soll, wurde von der Linz AG im Jahr 2000 bereits zweimal mittels Individualbeschwerde vor dem VfGH erfolgreich bekämpft. Die Linzer waren mit der Verordnung über den Systemnutzungstarif nicht einverstanden: Diese legt das Entgelt für die Leitungen fest und sah für die Linzer Hochspannungsnetze zu hohe Tarife vor. "Unsere 220.000 Stromkunden mussten den höheren Tarif des Landesversorgers Energie AG mitfinanzieren." Josef Heizinger, Vorstand der Linz AG, erklärt, dass wegen Unausgegorenheit der Verordnung ein oberösterreichischer Mischtarif geschaffen wurde, der seinem Unternehmen enorme wirtschaftliche Nachteile gebracht hätte. Er spricht von Wettbewerbsverzerrung. Immerhin könnte das Netz um 0,15 Cent pro kWh billiger sein. Insgesamt wurden fast 6 Mill. Euro zuviel an die Energie AG bezahlt, dieser Betrag wird zurückfordert. Sowohl der große Brocken, als auch die Korrekturen seien in Gefahr, wenn die verfassungswidrige Verordnung rückwirkend in ein Verfassungsgesetz verwandelt werde. Das konterkariere nämlich beide Erkenntnisse des obersten Gerichts. Für Heizinger ein "demokratiepolitisch äußerst problematischer Akt". Sollte das Gesetz Mitte Juli beschlossen werden, so müsse die Linz AG abermals den Rechtsweg beschreiten.