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Lizenz zum Öffi-Schwarzfahren?

Von Simon Rosner und Jan Michael Marchart

Politik

Wiener Linien befürchten, dass durch Gesetzesnovelle dem Schwarzfahren Tür und Tor geöffnet wird.


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Wien. Beraten statt Strafen. Das ist die Grundidee, die sich die Bundesregierung in der Reform des Verwaltungsstrafrechts zum Ziel gesetzt hat. Am Mittwoch ist das Gesetz im Verfassungsausschuss behandelt worden, die letzte Hürde ist nun der Beschluss im Plenum. Auf seinem parlamentarischen Weg hat sich das Gesetz doch an einigen Stellen verändert, vor allem ist vorerst die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Vergehen wieder verschwunden. FPÖ und ÖVP arbeiten allerdings weiter daran, damit Unternehmen mit vielen Mitarbeitern im Fall der Fälle nicht 100-fach bestraft werden.

Verwaltungsstrafen für Wirtschaftstreibende standen und stehen im Zentrum des Vorhabens der Regierung. Die Wirtschaftskammer beklagte sich in der Vergangenheit auch darüber, dass zu schnell gestraft werde, zumal ständig neue und komplexere Vorschriften Unternehmen deren ständige Einhaltung erschweren. Ex-Präsident Christoph Leitl prägte auch das Motto "Beraten statt Strafen", auf das sich die Regierung nun beruft.

Die "Wiener Linien", und wohl auch andere öffentliche Beförderungsunternehmen, sind aber mit einer konkreten Formulierung nicht zufrieden. Ein Sprecher sagt: "Wir werden ein Problem bekommen." Denn das Prinzip "Beraten statt Strafen" wird auch bei Privatpersonen angewandt. Eine Verwaltungsübertretung liegt bei Schwarzfahrern erst vor, wenn der Fahrpreis samt Strafzuschlag (in Wien sind das 105 Euro) nicht binnen 14 Tagen bezahlt wird.

Identitätsfeststellungper Visitenkarte?

Bisher war es umgekehrt: Das Fahren ohne gültige Karte war ein Verwaltungsdelikt, die Begleichung der Schuld innerhalb von drei Tagen hob die Strafe aber auf. In der Praxis könnte das einen großen Unterschied machen, warnen die Wiener Linien. Wenn zunächst gar kein Delikt vorliege, wenn jemand ohne Ticket fährt, dann sei es unsicher, ob die Polizei eine Identitätsfeststellung vornehmen könne. Dass sich Schwarzfahrer mit einem amtlichen Lichtbildausweis identifizieren müssen, ist zudem herausgestrichen worden. Nun ist nur mehr davon zu lesen, dass die "Identität feststehen" müsse. Das könnte aber auch eine Visitenkarte sein. "Mit dieser Novelle wird das Schwarzfahren gefördert", sagt der Sprecher.

Die Wiener Linien haben ihre Bedenken der Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung gemeldet, die diese Sorge in ihre Begutachtung aufnahmen. Diese Passage blieb aber in der Regierungsvorlage unverändert. Nur in den Erläuterungen zum Gesetz steht, dass sich Schwarzfahrer weiterhin per Lichtbildausweis identifizieren müssen. Doch was in Erläuterungen steht, sei rechtlich unerheblich, sagt der Verwaltungsrechtler Theo Öhlinger.