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Lkw-Fahrverbot in Tirol unzulässig

Von Wolfgang Tucek, Brüssel

Europaarchiv

Ein von Österreich angestrebtes Fahrverbot für Lkw auf einem Teilstück der Inntalautobahn widerspricht dem EU-Recht, findet der Europäische Generalanwalt Leendert Geelhoed. Die seit zwei Jahren auf Eis liegende Verordnung der Tiroler Landesregierung wird damit wahrscheinlich niemals in Kraft treten.


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Die Republik Österreich verstoße mit dem geplanten Fahrverbot gegen den EU-Grundsatz des freien Warenverkehrs, erklärte Geelhoed in seinem Schlussantrag. Es sei daher abzulehnen. Besonders die "unzulängliche Vorbereitung, das Fehlen vorheriger Konsultation mit den Mitgliedsstaaten und der Kommission sowie die extrem kurze Frist für die Einführung des Verbots" fallen bei der Beurteilung ins Gewicht. Der Empfehlung des Generalanwalts entsprechen die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) in Luxemburg in vier von fünf Fällen.

Bereits am 1. August vor zwei Jahren hätte das Fahrverbot für Lkws mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auf der Inntalautobahn (A12) zwischen Hall und Wörgl in Kraft treten sollen. Das wollte die Tiroler Landesregierung mit einer Verordnung vom 27. Mai 2003 erreichen. Der Transport von Abfall, Getreide, Rundholz, Erzen und Erden, Kraftfahrzeugen und Baustahl sollte auf Schiene verlagert werden. Vorangegangene Nachtfahrverbote hatten die überhöhte Stickstoffoxidbelastung der Region nicht ausreichend eindämmen können. Sowohl 2002 als auch 2003 wurden im Jahresschnitt überhöhte Werte gemessen. Aber eine Blitzaktion der EU-Kommission hielt die Straßen für den Transit offen. Am 30. Juli 2003 beschloss der EuGH auf Antrag der Brüsseler Behörde, das Fahrverbot bis zum Urteil des Gerichts auszusetzen.

Mit einem für Tirol positiven Entscheid der Richter wird nun kaum noch gerechnet. Dabei sei die Grundidee der Österreicher nicht ganz falsch gewesen, räumte Geelhoed ein. Ein sektorales Fahrverbot könne "grundsätzlich mit Umweltschutzerwägungen gerechtfertigt werden", so lange keine Diskriminierung anderer Mitgliedsstaaten vorliege. Dies sehe er aufgrund der "besonderen geographischen Lage" Österreichs nicht.

Zwar erfordere die Luftqualitätsrichtlinie der EU tatsächlich das Einschreiten der Behörden, wenn Grenzwerte nachhaltig überschritten werden. Allerdings berufe sich die Verordnung auf Grenzen, die erst ab 2010 gültig seien. Und nationale "verstärkte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt" seien eben nur dann erlaubt, wenn dadurch nicht vorrangiges Gemeinschaftsrecht - wie der freie Warenverkehr - verletzt werde.

Übergangsfrist zu kurz

So sei insbesondere die von Österreich ursprünglich vorgesehene Einführung des Verbots innerhalb von zwei Monaten "eindeutig zu kurz und somit unverhältnismäßig". Die "strukturelle Umstellung der Beförderung bestimmter Waren" hätte "nur schrittweise" und innerhalb einer "hinreichend langen Übergangsfrist" erreicht werden können.

Als Teilerfolg und "prinzipiell positiv" sahen der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa und Verkehrsreferent Hannes Gschwentner den Schlussantrag. Immerhin sei das Fahrverbot nicht als diskriminierend befunden worden. Die Tiroler Grünen hingegen sahen das Projekt "endgültig vor dem Aus".