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Lobautunnel: Welche Entlastung?

Wirtschaft

Zwei Milliarden Euro teures Schnellstraßenprojekt beschäftigt weiterhin die Gerichte.


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Zuletzt bejubelte SPÖ-Spitzenkandidatin Pamela Rendi-Wagner den geplanten Lobautunnel in Wien als Verkehrsentlastung. Weniger Autos soll es geben mit der neuen S1-Schnellstraße, die unterhalb des Nationalparks Donau-Auen gebaut werden soll. Die Logik der Politikerin wird über Parteigrenzen hinaus geteilt. Doch nicht einmal die für den Bau zuständige Autobahngesellschaft Asfinag spricht von einer Entlastung.

Die Projektunterlagen der Asfinag verweisen stattdessen auf ein höheres Verkehrsaufkommen. So sollen im Jahr 2025 21.800 Autos pro Werktag auf der Zubringer-Straße Esslinger Hauptstraße unterwegs sein. Zehn Jahre später sind es sogar 23.100. Auch auf der Südosttangente bei der Praterbrücke (von 221.100 auf 243.500), Breitenleer Straße (12.900 auf 13.400), in den angrenzenden Raasdorf (16.000 auf 16.600) und Groß Enzersdorf (13.100 auf 14.700) werden mit der Schnellstraße in Zukunft mehr - und nicht weniger - Autos fahren. Der Lobautunnel ist Teil der geplanten Nordostumfahrung von Schwechat bis Süßenbrunn. Er ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema, auch in der rot-grünen Stadtregierung. Die SPÖ ist für den Tunnel, die Grünen sind dagegen. Im Vorjahr gab das Bundesverwaltungsgericht unter Auflagen grünes Licht für den Bau.

Umweltschützersind zuversichtlich

Die Umweltorganisationen Virus und "Rettet die Lobau" legten jedoch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Dieser trat die Beschwerde im Herbst 2018 an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ab. Die Projektgegner brachten daraufhin Revision beim VwGH ein. Die "Wiener Zeitung" berichtete.

"Ich gehe davon aus, dass wir gute Argumente bei Lärmschutz, Hydrogeologie, Verletzung von Verfahrensschritten und Parteienrechten vorbrachten, die ausreichen, das Erkenntnis des Gerichts aufzuheben", sagt Rechtsanwalt Heinrich Vana von der Kanzlei Breitenecker-Kolbitsch-Vana, die die Revision eingebracht hatte. In diesem Fall würde die UVP-Genehmigung ihre Rechtskraft verlieren und das Bundesverwaltungsgericht müsste sich erneut damit beschäftigen.

Doch auch die Klimabilanz des zwei Milliarden Euro teuren Straßenprojekts sieht schlecht aus. Laut Unterlagen der Asfinag wird es mit der Schnellstraße einen Anstieg der Emissionen von 60 Prozent geben. Im UVP-Verfahren spielt dies jedoch keine Rolle, wie Virus-Sprecher Wolfgang Rehm kritisiert. "Die Treibhausgasemissionen sind rechtlich weder als Genehmigungskriterium noch bei den Auflagen relevant."

Asfinag-Chef Hartwig Hufnagl nannte einen möglichen Baubeginn des Lobau-Tunnels mit 2021, 2022. Angesichts der anstehenden Verfahren ein unwahrscheinliches Datum. (vasa)