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Die Politik lebt - unter anderem - von der Durchsetzung von Interessen. Dass die beiden Abgeordneten Ikrath (angestellt im Sparkassenverband) und Maier (angestellt im Raiffeisenverband) gegen die Bankensteuer auftraten, verwundert niemanden.
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Es wird ihnen auch kein Vorwurf gemacht, dass sie geschäftliche und politische Interessen vermengen. Richtigerweise, denn jeder Mandatar hat Interessen, die er durchsetzen will. Bei den beiden Genannten weiß zudem jeder, wo sie arbeiten.
Anders verhält sich die Sache bei Freiberuflern aller Art. Anwälte oder Wirtschaftstreuhänder haben Kunden gegenüber ein Geschäftsgeheimnis zu wahren, das ist Bestandteil des Berufes. Und dies kann einem öffentlichen Interesse - etwa nach Transparenz - zuwiderlaufen. Vertreter solcher Berufsgruppen müssen sich also genau überlegen, ob sie ein politisches Amt anstreben. Und deren Parteien, ob sie auf Wahllisten aufscheinen.
Genau das wird aber nicht gemacht. Die Verbindung von politischem Einfluss und beruflichem Geschäftsgeheimnis macht den Reiz aus - und oft auch den Profit. Ein Freiberufler, der seine Kunden offenlegt, um ein Mandat auszuüben - okay. Wenn nicht, führt dies zu groben Reibereien, das erlebt gerade der Anwalt und Abgeordnete Jarolim.
Denn im kleinen Land Österreich und dessen Entscheidungsnukleus Wien wird Lobbyismus oftmals mit Verhaberung gleichge- oder ersetzt. Wenn Nationalratspräsidentin Prammer und Justizministerium Bandion-Ortner von Offenheit sprechen, dann muss diese Offenheit den gesamten öffentlichen Dienst umfassen: Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Gerichtsurteil zustande kam, weil sich der Richter und der Anwalt einer Seite sehr gut kannten. Es soll schon vorgekommen sein, dass jemand eine Baubewilligung erhielt, weil sich der Gemeindesekretär und der Bauwerber gut kannten - und diese anderen verwehrt geblieben wäre.
Wenn die heimische Politik von Transparenz spricht, dann muss sie überall gelten. Ob eine solche Forderung bis in die Gemeindestuben hinunter realistisch ist, darf bezweifelt werden. Vielmehr ist zu befürchten, dass diese Verhaberung so verbreitet ist, dass die aktuellen Lobbying-Fälle sogar eine zu vernachlässigende Größe darstellen.