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Lockerung der Zollkontrollen zur Schweiz

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Nach dem Entfall der Personenkontrollen im Zuge des Schengen-Beitritts werden nun auch die Zollkontrollen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gelockert.


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Ihre besondere geografische Lage in der Mitte der EU und ihr hohes Handelsvolumen mit deren Mitgliedsländern produzieren für die Schweiz enorme Probleme bei der Zollverwaltung. In den vergangenen Jahren haben an jedem Tag durchschnittlich 23.000 Lkw und 4400 Eisenbahnwaggons die Grenze zwischen der Schweiz und

den benachbarten EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich passiert. 2007 überquerten insgesamt 1.026.900 Lkw allein die Autobahngrenzstelle Basel/Weil mit einem der wichtigsten Zollämter an der deutsch-schweizerischen Grenze. Dabei fuhren pro Tag zwischen 1200 und 2000 Lkw über die Grenze von Norden nach Süden und zwischen 1900 und 3000 in entgegengesetzter Richtung. Damit fielen nur an diesem Zollamt pro Jahr insgesamt 402.400 Einfuhranmeldungen, 492.500 Ausfuhranmeldungen und 685.600 Versandvorgänge zollrechtlich an.

Zusätzlich zum Güterverkehr weist auch der Personenverkehr steigende Tendenz auf. So überqueren täglich mehr als 700.000 Personen in 300.000 Pkw die schweizerischen Landesgrenzen zu EU-Mitgliedstaaten.

Während aber die Personenkontrollen durch die Assoziierung der Schweiz an das Schengener-System mit 12. Dezember 2008 weggefallen sind, blieben die Zollkontrollen für den Warenverkehr gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaften (1992) und dessen Durchführungsvorschriften für die Schweiz als Drittstaat bestehen.

Auf den Geschmack gekommen

Um auch im Güterverkehr eine Erleichterung der zollrechtlichen Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, schlug die Europäische Kommission am 20. März 2009 den Abschluss eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) vor. Durch dieses Abkommen soll der Geltungsbereich des im November 1990 abgeschlossenen bilateralen Abkommens Schweiz-EG über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (Amtsblatt 1990, L 116/18) entsprechend erweitert und eine gegenseitige Anerkennung der sicherheitsrelevanten Zollkontrollen vereinbart werden.

Dabei geht es vor allem um den Entfall der Verpflichtung zur Vorlage einer Vorabanmeldung im Sinn einer elektronischen Übermittlung sicherheitsrelevanter Informationen vor der Ein- und Ausfuhr von Waren. Eine solche war bisher deswegen nötig gewesen, um die mit diesen Vorgängen verbundenen Risken vorab analysieren zu können.

Des weiteren kommt es auch zu einer Verbesserung der Risikoanalyse im Sinn der Festlegung einheitlicher Risiko-Selektionskriterien, um illegale Waren wie Drogen, Sprengstoffe, Feuerwaffen, Nuklear- oder Chemiewaffen aufzuspüren und abzufangen. Zuletzt wird die Schweiz auch in das System der sogenannten "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (ZWB) - das sind zuverlässige, die Zollvorschriften genau befolgende Handelsunternehmen - eingebunden. Mit einer solchen ZWB-Bescheinigung können die Unternehmen Erleichterungen bei der Grenzabfertigung in Anspruch nehmen, vor allem auch in Bezug auf den Entfall von Sicherheitsüberprüfungen. Im Handel mit Drittländern wird die Schweiz Sicherheitsstandards anwenden, die denen der EU entsprechen.

Das Abkommen, das für sein definitives Inkrafttreten noch vom Schweizer Bundesrat gebilligt und vom Rat für die EG abgeschlossen werden muss, soll bereits ab dem 1.Juli 2009 unterzeichnet und danach vorläufig angewendet werden.