"Miles and more", das attraktive Bonussystem für Vielflieger, das mitunter Dienstnehmern private Freiflüge oder Flug-Verbilligungen zugänglich macht, konnte dem Fiskus nicht lange verborgen bleiben.
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Ähnlich wie in Deutschland fand die Finanz auch bei uns, dass der kostbare Fliegerbonus nach Dienstreisen für einen Dienstnehmer, der ihn erlaubterweise privat konsumieren darf, einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt: lohnsteuerpflichtig und mit allen anderen Lohnabgaben belastet. Das Problem ist allerdings, wie man den Bonus ohne viel administrativen Aufwand besteuert.
An Besteuerungsvariante wird bereits gearbeitet
Im Finanzministerium arbeitet man derzeit an einer Be-steuerungsvariante, die den Sachbezugswert eines M&M-Bonus - analog zum Sachbezug bei Privatfahrten mit einen Firmenauto - mit 1,5% der von einem Dienstnehmer durchgeführten (Dienst-)Flüge bewertet.
Im Klartext: Ein Dienstnehmer fliegt im dienstlichen Auftrag im Jahr Reisen im Wert von 10.000 Euro (die natürlich auf Firmenkosten gehen). Der Dienstgeber erlaubt ihm, die dafür angesammelten Bonusmeilen privat zu konsumieren. Der bezügliche Sachbezug beträgt 1,5% von 10.000 Euro und wäre einmal jährlich als "sonstiger Bezug" zu versteuern.
Dabei geht die Finanz davon aus, dass dem Dienstnehmer vom Chef die Möglichkeit zum Bonuskonsum geboten wird; ob der Dienstnehmer tatsächlich Bonusmeilen verbraucht oder nicht, ist also unerheblich. Will der Dienstnehmer die Sachbezugsbesteuerung vermeiden, muss er dem Dienstgeber eine entsprechende (schriftliche) Abstandsmeldung übergeben, die dann auch von der Finanz akzeptiert wird.
Verzicht muss schriftlich bekannt gegeben werden
Klar ist, dass es keinen Sachbezug gibt, wenn innerbetrieblich festgelegt ist, dass etwaige Bonusmeilen wiederum nur durch Dienstreisen konsumiert werden dürfen, wenn also ein Privatkonsum dieser Firmenbonifikationen ohnehin ausge-schlossen ist.
Die von der Finanz vorgesehene neue Regelung soll bereits in den nächsten Tagen zur Begutachtung ausgesendet werden.