Grippezeit. Alle Jahre wieder fürchten vor allem die Mittel- und Großbetriebe den reihenweisen Ausfall von Mitarbeitern, die dem unguten Virus zum Opfer fallen.
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Eine Wiener Firma versuchte gegenzusteuern, holte einen Arzt heran und bot allen Mitarbeitern rechtzeitig vor der heranbrandenden Krankheitswelle eine kostenlose Grippeimpfung an. Wer sich das Jaukerl lieber von seinem eigenen Hausarzt geben lassen wollte, erhielt die Impfkosten gegen Vorlage des ent-sprechenden Belegs ersetzt. Der sozialfreundliche Betrieb will heuer sogar noch einen Schritt weiter gehen: er will im Frühsommer in gleicher Weise eine Impfaktion gegen Zeckenbiss starten. Eine freiwillige soziale Zuwendung an die Mitarbeiter. Schon auch im Eigeninteresse des Betriebs, aber trotzdem.
Eine freiwillige soziale Zuwendung? Dem Lohnverrechner der Firma kam ein böser Verdacht. Handelt es sich da nicht etwa um einen mit allen möglichen Abgaben belasteten "Vorteil aus dem Dienstverhältnis", um einen Sachbezug, an dem Fiskus, Krankenkasse und Gemeinden ordentlich mitschneiden?
Die Sozialversicherung - dazu befragt - antwortete umgehend. Sowohl die im Betrieb vorgenommen Impfungen als auch die vom Arbeitgeber geleisteten Kostenersätze seien als freiwillige soziale Zuwendungen beitragsfrei, schrieb sie der Firma.
Anders bei der Lohnsteuer. Im Einkommensteuergesetz gibt es keine dazu passende Befreiungsbestimmung. Allenfalls wäre eine Umwegkonstruktion über den Betriebsratsfonds denkbar, aber eine saubere Lösung ist das nicht. Selbst erfahrene Lohnsteuer-Experten sind da ratlos und auch dem Ministerium ist bisher offenbar keine Lösung eingefallen. Also Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, auch Kommunalsteuer von der gut gemeinten Impfaktion? Da besteht die Gefahr, dass die Firma lieber wieder "unsozial" wird.