30.000 heimische Betriebe wurden im Vorjahr von den Lohnsteuerprüfern der Finanzämter besucht und geprüft. Solche Prüfungen werden von den Unternehmern - im Vergleich zu den umfassenden Betriebsprüfungen - meistens als das "kleinere Übel" angesehen, zumal die Lohnverrechnungen in vielen Fällen schon von perfektionierten EDV-Anlagen abgewickelt werden, deren Software kaum Angriffspunkte offen lassen.
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In der Praxis geht es daher meistens um lohnsteuerliche Rechtsfragen, etwa im Zusammenhang mit Abfertigungen oder Sachbezügen. Lohnsteuerprüfungen sind dennoch für den Fiskus eine durchaus ertragreiche Pfründe. Im Vorjahr schafften die 200 heimischen Lohnsteuerprüfer 1,3 Mrd. Schilling Mehrsteuern in den Staatssäckel. Dabei kann sich das Verhältnis von Einsatz und Nutzen der Prüfer durchaus sehen lassen. Die durchschnittliche Arbeitszeit an einem Prüfungsfall vor Ort beträgt 1,2 "Falltage", das durchschnittliche Mehrergebnis pro Falltag beläuft sich auf etwa 38.000 Schilling, dem Prüfer-kosten pro Falltag von bloß 3.500 Schilling gegenüberstehen.
Die Zahl der Lohnsteuerprüfer ist allerdings rückläufig, was bei der unattraktiven Prüfungsmaterie nicht verwundert. Deshalb müssen neuerdings auch Betriebsprüfer Lohnsteuerprüfungen durchführen, was in diesem Kreisen verständlicherweise wenig Freude auslöst.
Neu und für viele Arbeitgeber überraschend ist, dass die Befugnisse der Lohnsteuerprüfer aufgrund einer im Dezember 2000 ergangenen Dienstanweisung erweitert wurden. Um die Exekutionsabteilungen der Finanzämter zu entlasten, dürfen diese Prüfer nun auch Eintreibungsmaßnahmen setzen, das heißt fällige Steuerrückstände des Arbeitgebers an Ort und Stelle abkassieren oder Taschenpfändungen vornehmen. Um den Synergieeffekt der Außendienstprüfungen zu nutzen, können die Lohnsteuerprüfer auch die sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitgebers auskundschaften, Jobs überprüfen, Aufenthaltsermittlungen durchführen oder häusliche Arbeitszimmer einschauen.
Heuer sind auch Überprüfungen hinsichtlich der Angemessenheit der laufenden Steuervorauszahlungen vorgesehen. Bei diesen zusätzlichen "Schwerpunktprüfungen" werden Herabsetzungsanträge oder diesbezügliche Berufungen verifiziert und anhand angeforderter Zwischenertragsrechnungen aktuell abgestimmt. Dabei wird v.a. die Beachtung der Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes kontrolliert.
Alle Prüfungsergebnisse des Lohnsteuerprüfers wandern in das zuständige Referat, in die Finanzkasse, allenfalls in die Strafabteilung. Und wenn das Mehrergebnis nennenswerte Höhe erreicht, geht auch eine Meldung an die Sozialversicherung. Worauf im Regelfall unverzüglich die Prüfertruppe der Krankenkasse anrückt.