Der Schwur nach Vereinfachung der Lohnverrechnung kommt im derzeit tobenden Wahlkampf der Politiker nicht vor. Aus gutem Grund. Soeben ist das neue Formular für den so genannten Lohnzettel (das Formblatt L 16-Neu) veröffentlicht worden, und es lässt sogar abgebrühte Lohnverrechner erschauern.
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L 16-Neu - das gestraffte Jahreslohnkonto eines Arbeitnehmers, vermehrt um die Feinheiten der Lohnsteuer- und Sozialbeitragsabrechnungen - hat mit dem derzeit üblichen Vordruck nur mehr entfernte Ähnlichkeit. L 16-Neu ist zweiseitig, und das Ausfüllen der mit offenen Zahlenfeldern, Datenkästchen und Ja/Nein-Optionen gespickte Doppelblatt wird vor allem jene Unternehmen zur Verzweiflung bringen, die noch nicht über die notwendige ausgeklügelte Software verfügen.
Immerhin: noch ist Zeit genug, um sich diesbezüglich einzurichten.
Nicht bloß zum Jahresende
Neu ist also, dass der künftige Lohnzettel auch die Angaben des sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagennachweises enthalten muss, der somit künftig als Einzelmeldung entfällt. Neu ist ferner, dass L 16 nicht bloß zum Jahresende, sondern verpflichtend bei jedem unterjährigen Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt und an die Behörden weitergeleitet werden muss.
Einheitliches Datenpaket
Die elektronische Version des L 16-Neu ergibt sich durch die Zusammenführung der bisher getrennten Datensätze "Lohnzettel" und "Beitragsgrundlagennachweis", die nun als einheitliches Datenpaket an das Betriebsstättenfinanzamt bzw. an die Sozialversicherung zu übermitteln sind. Eine Papierform bleibt weiterhin zulässig, wenn dem Unternehmen die elektronische Ausfertigung nicht zugemutet werden kann.
L 16-Neu gilt für die Lohnzahlungszeiträume ab 2003. Für die Zeit bis Ende 2002 bleibt es noch bei den bisher gebräuchlichen Formen von Lohnzettel und Sozialversicherungsmeldung.