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Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR forderte gestern in einer Pressekonferenz das Innenministerium auf, den Entwurf für das neue Asylgesetz, der noch bis 14. April begutachtet wird, zu überarbeiten. Elf Punkte verstoßen laut UNHCR gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.
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Einigkeit herrsche darüber, dass jene Asyl bekommen sollen, die es brauchen, meinte der Vertreter des UNHCR in Österreich, Gottfried Köfner, gestern. Die Innenministerin sei durchaus zu Gesprächen bereit, trotzdem hat die Analyse des aktuellen Asyl-Entwurfes gezeigt, dass einige vorgenommenen Änderungen eher "den Geist des Misstrauens gegenüber Asylwerbern atmen", als den Flüchtlingen Schutz zu gewähren.
Neben "Schubhaft ohne Ende für unbescholtene Asylwerber", Abschiebungen vor Ende des Rechtsweges und "dem humanitären Rückschritt im Umgang mit Traumatisierten", kritisierte Köfner vor allem "Lücken im Sicherheitsnetz für verfolgte Menschen".
So wurde der Paragraph 3/1 des Asylgesetzes dahin gehend geändert, dass der Asylwerber anstelle einer wie bisher geforderten "Glaubhaftmachung" seiner Verfolgung, von nun an eine "Beweispflicht" hat. Das würde bedeuten, so Köfner, dass Asylwerber in Zukunft einen konkreten Beweis erbringen müssen, um Schutz zu bekommen. "Doch welche Regierung, die drangsaliert oder welcher Geheimdienst stellt so etwas aus? Es liegt in der Natur politischer und anderer Verfolgung, dass Geheimpolizisten, Paramilitärs und andere Verfolger nicht immer Belege und Spuren ihrer Verfolgung hinterlassen", meinte Köfner. Warum diese Änderung vorgenommen wurde, kann er nicht beantworten. "Das wüsste ich selbst gerne", sagte er gegenüber der "Wiener Zeitung".
Manches wurde mit dem neuen Entwurf vereinfacht, vieles jedoch wieder verkompliziert. So könne jetzt schon ein Verwandtenbesuch im Ausland zur Einstellung eines Verfahrens führen, sagte Köfner, da nach Paragraf 24/3 ein Berufungsverfahren einzustellen ist, wenn der Aufenthalt des Flüchtlings "nicht leicht feststellbar ist". Ein Asylgesetz sollte nicht dazu da sein, um leichte Formfehler zu bestrafen, beklagte Köfner.
Positiv am neuen Entwurf ist laut Köfner die Länderdokumentation der Asylbehörden, da diese die Entscheidungsgrundlage bilde.
Die UNHCR-Analyse zeigt, dass das neue Asylgesetz schwerwiegende Folgen für Frauen und Männer auf der Flucht hätte. Anstatt einer schützenden Hand, wären sie nur allzu leicht ihren Verfolgern wieder ausgeliefert.
Das Innenministerium reagierte bereits auf die Vorwürfe der UNHCR: Ministerin Liese Prokop sei für eine konstruktive Kritik offen, meldete ihr Sprecher Johannes Rauch gestern. Auch die Grünen forderten, die Kritik der UNHCR "ernst zu nehmen" und laden zu einem Hearing am Freitag ins Parlament.