Referendum zur Einführung des Ausländerwahlrechts auf nationaler Ebene.
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Lusemburg. Neuseeland, Namibia, Malawi, Chile, Venezuela, Uruguay, Jersey, Hongkong - und demnächst Luxemburg? Die Liste der Staaten mit Ausländerwahlrecht auf allen politischen Ebenen unabhängig vom Herkunftsland ist kurz. Sie könnte aber bald um eben Luxemburg erweitert werden. Denn das Ausländerwahlrecht ist einer von drei Punkten eines Referendums, das am Sonntag abgehalten wird.
Abgestimmt wird außerdem über eine mögliche Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre (laut Umfragen sind 68 Prozent dagegen, nur 28 Prozent dafür) und eine Begrenzung der Ministermandate (46 Prozent dafür, 44 Prozent dagegen). Das Ausländerwahlrecht (40 Prozent dafür, 53 Prozent dagegen) wird auch außerhalb Luxemburgs mit Interesse beobachtet, wäre das Großherzogtum, das mit Juli den EU-Vorsitz übernimmt, damit doch ein Vorreiter in Europa - freilich nimmt es mit einem Ausländeranteil von 46 Prozent eine Sonderstellung ein.
Wahlrecht nach zehn Jahren
Das Referendum ist konsultativ. Allerdings haben sich die drei Regierungsparteien, die Demokratische Partei von Premier Xavier Bettel, die Sozialistische Arbeiterpartei und die Grünen, bereits im Vorfeld darauf geeinigt, sich auch tatsächlich daran zu halten - unabhängig vom Ausgang.
Sollte Luxemburg das Ausländerwahlrecht tatsächlich einführen, gäbe es zwei Bedingungen: Um an der nächsten Parlamentswahl teilnehmen zu dürfen, müssten Ausländer seit mindestens zehn Jahren im Land leben und schon einmal an einer Kommunal- oder EU-Wahl teilgenommen haben, was seit 2003 allen Ausländern - nicht nur EU-Bürgern - in Luxemburg erlaubt ist. Auch damit hat das Großherzogtum einigen anderen EU-Ländern etwas voraus. Ein paar europäische Staaten haben freilich ein nationales Ausländerwahlrecht - allerdings limitiert: In Portugal dürfen auch Brasilianer wählen, in Irland auch Briten und in Großbritannien alle Commonwealth-Bürger.
Zum Luxemburger Vorstoß - so er tatsächlich gelänge - meint EU-Parlamentsvizepräsident Othmar Karas, es brauche "einen gesamteuropäischen Ansatz statt nationaler Alleingänge". Zumindest für EU-Bürger sollte es auf jeden Fall ein nationales Wahlrecht geben: "Das ist einer der wenigen Bereiche, in denen noch immer zwischen EU-Bürgern und Inländern unterschieden wird. Es ist daher nur logisch, dass langfristig auch diese Diskriminierung beendet wird, denn Staatsbürger sind auch Europabürger." Karas fordert nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht für Ausländer. Letzteres ist selbst in den eingangs erwähnten Staaten selten.
Wahlpflicht für Luxemburger
Was für Ausländer in Luxemburg sicher nicht gelten wird, ist die Wahlpflicht. Diese besteht seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs für Luxemburger ab 18 Jahren im In- und Ausland. Theoretisch drohen bei Nichtbefolgung Strafen bis zu 50.000 Euro - praktisch wurde das letzte Mal 1964 ein Nichtwähler bestraft. Der Wahlmoral hilft es allemal: Die Wahlbeteiligung liegt in Luxemburg meist um die 90 Prozent.