Der Oberste Gerichtshof spricht von "tiefgreifend nachteiliger Auswirkung".
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Material Adverse Change (MAC), auch als Material Adverse Effect (MAE) bekannt, bezeichnet ein Vertragskonzept, dessen Ziel es ist, spezifisch schwierig abzudeckende, unvorhersehbare und unerwartete Ereignisse in deren Gesamtheit zu erfassen. Anwendung finden MAC-Klauseln insbesondere bei Fusionen und Übernahmen. Der Erwerber hat bei Eintritt derartiger Umstände das Recht, vom Transaktionsabschluss Abstand zu nehmen, dies auch, wenn keine der Vertragsparteien eine Schuld am Eintritt der MAC-Ereignisse trägt. Ein Versuch der Einordnung und Typisierung von MAC-Klauseln in die einzelnen Rechtsordnungen erfolgte erst in den letzten Jahren. Demnach werden MAC-Bestimmungen als Bestandteil und Weiterentwicklung der Konzepte zu Leistungsstörungen gesehen. Ungeachtet der standardmäßigen Verwendung von MAC-Klauseln in Fusions- und Übernahmeverträgen erscheint die Entscheidungspraxis weltweit wenig homogen und einzelfallbezogen.
In den USA wird seit der Entscheidung IBP, Inc. Shareholders Litigation gegen Tyson Foods, Inc. das Kriterium der Wesentlichkeit einem strengen Prüfungsmaßstab unterzogen. Auch der Grad und die Dauer der angedrohten Wirkung waren bereits Thema vor US-amerikanischen Gerichten. In Genesco v. Finish Line wurden drei Kriterien für das Bejahen von Wesentlichkeit formuliert: die Dauer der Veränderung, deren Ausmaß und den Zusammenhang der Veränderung mit dem wesentlichen Vertragszweck. Im Ergebnis stellt sich die US-Judikatur bei der Bejahung eines MAC-Ereignisses daher als sehr zurückhaltend heraus.
In der Rechtsprechung der Gerichte von England und Wales fehlt es ebenfalls an einer einheitlichen Rechtsprechungspraxis. Wiederum bilden vor allem die Interpretation des Begriffes "material" und die Frage der Vorhersehbarkeit des Eintritts einer wesentlichen nachteiligen Veränderung einen Schwerpunkt der Judikatur. Aus den Entscheidungen englischer Höchstgerichte lässt sich zusammenfassend das Erfordernis der Unvorhersehbarkeit der Veränderung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ableiten. Zudem wird die Wesentlichkeit der Veränderung anhand der gesamten den Vertrag betreffenden Umstände gefordert. In der österreichischen höchstgerichtlichen Rechtsprechung findet sich nun eine zumindest ansatzweise das Konzept des MAC behandelnde Entscheidung.
Der Begriff "MAE" wird vom OGH dabei auf Deutsch mit "tiefgreifend nachteilige Auswirkung" widergegeben. Demnach musste zur Bestimmung einer solchen tiefgreifend nachteiligen Auswirkung ein Referenzzustand nachgewiesen werden, dem gegenüber ein Nachteil eintreten könnte. Wie aus der Entscheidung ersichtlich, setzte sich der OGH mit dem MAC-Begriff nicht näher auseinander. Daher trägt diese Rechtsprechung wenig zur diesbezüglichen Rechtssicherheit bei. Der Rechtsprechungsüberblick zeigt überraschenderweise eine deutlich restriktive Auslegung von MAC-Klauseln. Im Hinblick auf mangelnde Rechtssicherheit sollte daher MAC Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsgestaltung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine undifferenzierte Übernahme von Musterklauseln erscheint, wie so oft, wenig empfehlenswert.