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Machbare "neue" Staats(verwaltungs)reform

Von Ilan Fellmann

Gastkommentare

Die von zahlreichen Autoren geforderte totale Staatsreform - Stichworte: Auflösung der Landtage und der Landesgesetzgebung, Zusammenlegung der Bundes- und Landesbehörden, einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht in allen öffentlichen Diensten - ist wie der sprichwörtliche Wunsch an das Christkind: unerfüllbar, aufgrund der realen Machtverhältnisse.


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Gut, was aber ist dann möglich? Planstellenreduktionen, Modellversuche, Fortschritte im E-Government. Das findet statt, ist effizient und nicht unbedingt spektakulär. Was nicht stattgefunden hat: starke Reformen bei Landes- und Bezirksschulräten, Neuordnung der Finanzierung der Universitäten, Straffung der Heeresstruktur, Qualitätskontrolle und Adaptierungen in der Polizeireform, Minderung der Gesetzesflut und so weiter. Und hier sind bei den derzeitigen Verhandlern, den Landeshauptleuten von Vorarlberg und Burgenland, keine spektakulären Änderungen zu erwarten, eher ein Beibehalten des Status quo, wahrscheinlich in Richtung Stärkung der Landesverwaltung. Was fatal wäre, weil die stärkere Bundorientierung in einem kleinen Staat wie Österreich wirtschaftlicher, zweckmäßiger und sparsamer wäre. Wenn man diesbezügliche Zweifel hätte, könnte man den Rechnungshof als Expertenpool mit einem Reformgutachten beauftragen. Das wäre ein sinnvoller Versuch, mehr Effizienz in die Reform zu bringen. Und hätte den Vorteil, dass der Rechnungshof seine Vorschläge mit Zahlen untermauern könnte.

Von der Beauftragung von Beratungsunternehmen für allgemeine Themen halte ich weniger, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass zwar viel Geld ausgegeben worden ist, dass aber die Ergebnisse eher mager blieben und in vielen Fällen auch von den eigenen Beamten, ohne Zusatzkosten, erarbeitet worden wären. Für ganz spezielle Bereiche, die technisches Know-how erfordern, sind Consultants gefragt.

Wie viel Geld ist mit der Verwaltungsreform zu holen? Die BZÖ-Frontmänner sprachen von "Milliarden von Euro", Stefan Petzner zuletzt von fünf Milliarden Euro. Nett, wenn er dokumentieren würde, wie er sich das vorstellt. Konkret würde die Streichung von etwa 5000 Planstellen bei Bund und Ländern grob 250 Millionen pro Jahr bringen. Dazu kämen Raum- und Infrastrukturkostensenkungen von geschätzt 50 Millionen Euro. Jedenfalls weit entfernt von den sagenhaften Milliardenbeträgen. Nur die - politisch unrealistische - Zusammenlegung von Bundes- und Landesebene könnte à la longue mehr bringen; kurzfristig allerdings aber mit erheblichen Kosten. Die große Kostenentlastung durch die Verwaltung ist also eine Schimäre.

Nicht enthalten in den Überlegungen sind Strukturreformen in Hochschulen, Krankenkassen und Spitälern; das sind andere Baustellen.

Mit mir wird die gesamte Gemeinschaft der Verwaltungsinteressierten gespannt auf die Inhalte im Regierungsübereinkommen warten.

Dr. Ilan Fellmann lebt als Verwaltungsexperte in Wien.