Finanzminister legen Sondersitzung vor EU-Gipfeltreffen ein.
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Brüssel. Es sind die Details, die für den größten Zwist sorgen. Doch wollen sich die EU-Staaten auf einen wesentlichen Teil der Bankenunion bis Jahresende einigen, so wie sie es ursprünglich vorhatten, muss der Streit bald bereinigt sein. Daher legten die Finanzminister der Eurozone gestern, Dienstag, einmal mehr eine Nachtsitzung ein. Eine solche wird auch für den heutigen Mittwoch erwartet, wenn die Minister der gesamten Union in Brüssel zusammenkommen - nur einen Tag vor dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs.
Dabei ringen die Politiker um die Ausgestaltung eines gemeinsamen Mechanismus zur Abwicklung maroder Banken. Der soll im Idealfall dafür sorgen, dass die Rettung oder Schließung der Kredithäuser nicht mehr mit dem Geld der Steuerzahler erfolgen. Dafür wurde eine sogenannte Haftungskaskade geschaffen. Für die Restrukturierung eines Instituts werden zunächst einmal die Eigentümer, also die Aktionäre, verantwortlich gemacht. Danach sollen die Gläubiger, je nach eingegangenem Risiko in abgestufter Form, zur Kasse gebeten werden. Schließlich wird auf die Spareinlagen von Personen und Institutionen zurückgegriffen, die mehr als 100.000 Euro auf ihrem Konto haben.
In manchen Fällen könnten dann zusätzlich Mittel aus einem eigenen Abwicklungsfonds fließen, einem Topf, der von den Banken selbst gespeist werden soll. Der soll - ab 2016 - innerhalb von zehn Jahren zu einem gemeinsamen Instrument werden, mit einem Volumen von rund 55 Milliarden Euro. Parallel dazu müssen aber die Länder ihre nationalen Fonds aufbauen, da noch nicht alle solche haben. Deren Bedeutung soll jedoch im Laufe des Jahrzehnts schwinden, so wie die Rolle des gemeinsamen Fonds, in den die nationalen Töpfe eingehen, wächst. Mit der Zeit soll also im Notfall mehr Geld aus dem europäischen Fonds fließen als aus den nationalen. Bis dahin sollen die Unternehmen pro Jahr 0,1 Prozent ihrer ungedeckten Einlagen als Beiträge einzahlen.
Diese Maßnahme kommt bei der Bankenrettung allerdings erst zum Einsatz, nachdem die Eigentümer und Gläubiger für mindestens acht Prozent der Verbindlichkeiten eines Instituts geradegestanden sind - was bereits hohe Milliardenbeträge ergeben haben könnte. Danach können aus dem Abwicklungsfonds weitere Kosten in Höhe von bis zu fünf Prozent der Verbindlichkeiten übernommen werden.
Gemeinsamer Mechanismus für hunderte Geldhäuser
Der Abwicklungsmechanismus ist eng mit der gemeinsamen Aufsicht für die Kredithäuser verbunden. Die EZB (Europäische Zentralbank) soll im November des kommenden Jahres die Kontrolle über rund 130 Institute der Eurozone übernehmen. Bis dahin sollen die Stresstests abgeschlossen sein, denen sich die Unternehmen unterziehen müssen - und damit soll auch klar sein, wie viele faule Kredite sie in ihren Büchern haben und wie viel Geld sie für den Notfall zur Verfügung haben müssten. Für diese Häuser könnten dann in Zukunft die Abwicklungsmaßnahmen greifen - und darüber hinaus. Es könnten nämlich noch an die 200 Banken hinzukommen, die grenzüberschreitend agieren. Sie alle zusammen halten fast 90 Prozent des Gesamtvermögens der insgesamt rund 6200 Institute der Währungsgemeinschaft. Sollte es nötig sein, kann der Abwicklungsmechanismus für alle gelten.
Doch wer die Entscheidung über die Restrukturierung einer Bank treffen soll, ist noch umstritten. Es soll jedenfalls ein neues Gremium zu diesem Zweck geschaffen werden. Dabei wird es ein Plenum geben, in dem die Behörden aller Länder vertreten sind, sowie einen Aufsichtsrat. Welches Forum welchen Beschluss fällen kann und wie die Stimmrechte dabei aufgeteilt sind, ist noch offen. Die EU-Kommission plädiert für eine Regelung, die rasche Entscheidungen möglich macht. Und sie hätte gern ein Vetorecht.
Nach dem derzeitigen Kompromisspapier könnte sie es allerdings nicht allein haben. So könnte der Rat - also etwa die Versammlung der Finanzminister - Mitspracherecht haben, falls es zuvor keine Einigung in der Abwicklungsbehörde gibt. Das gefällt dem EU-Parlament jedoch nicht, das befürchtet, die Mitgliedstaaten würden sich im Notfall die Rettungspläne untereinander ausmachen. Das Abgeordnetenhaus muss bei den Vorhaben zur Bankenunion mitstimmen.
Doch auch die Europäische Zentralbank äußerte Bedenken. Sollte die Vorgehensweise der Abwicklungsbehörde so geregelt werden, könnte sie allzu kompliziert sein. Kurzfristige Beschlüsse wären damit erschwert.
Grünes Licht gab es unterdessen am Dienstag für die Auszahlung einer Hilfstranche an Griechenland. Eine Milliarde Euro werden noch diese Woche nach Athen überwiesen.