OGH muss klären, ob Bank weiter Pleite-Fonds Primeo repräsentiert. | Madoff-Verwalter beruft gegen Klagsabweisung.
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Wien. Die frühere Geschäftsverbindung mit dem Mega-Betrüger Bernard Madoff birgt für die Bank Austria weiter Sprengstoff. Die Bank Austria, die den Primeo Fund auf den Cayman Islands gründet hatte und dessen Anlegergelder von Madoff veruntreut wurden, kämpft nach wie vor an zwei Gerichtsfronten.
Zwar hat ein New Yorker Richter Anfang August die Schadenersatzansprüche des Madoff-Liquidators Irving Picard gegen die Bank Austria zurückgewiesen, doch das Verfahren geht in die nächste Runde. Wie aus US-Gerichtsakten hervorgeht, die der "Wiener Zeitung" vorliegen, hat der Abwickler der Madoff-Investmentfirma BLMIS Berufung gegen die Klagsabweisung und eine zweite abgeänderte Klage eingebracht.
"Unsere Anwälte prüfen die Angelegenheit, und wir werden uns auf dem normalen Rechtsweg damit auseinandersetzen", sagt Bank Austria-Sprecher Martin Halama. "Wir sind der Ansicht, dass die Forderungen des Treuhänders unbegründet sind, und werden uns vehement verteidigen."
Höchstgericht am Zug
Indes kämpft die Bank Austria auch hierzulande mit dem "Madoff-Fluch". Gegen Ex-Manager der Bank Austria ist nach wie vor ein Strafverfahren in Sachen Primeo Fund anhängig; sie bestreiten die Vorwürfe. Weitaus spannender für alle Primeo-Geschädigtigen ist ein Verfahren, dass derzeit beim Obersten Gerichtshof (Akt 7 Ob245/10w) liegt.
Gestern, Dienstag, endete die Frist für die Beantwortung des Revisionsrekurses in dem Prozess, den ein Primeo-Anleger, vertreten von Anwalt Wolfgang Haslinger, gegen die Bank Austria, die Depotbank HSBC und die Bank of Bermuda angestrengt hat. Denn: Die Bank Austria war nach dem Investmentfondsgesetz Repräsentant der Primeo Fund Ltd. in Österreich. Am 12. Juni 2009 veröffentlichte die Bank Austria im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" die Beendigung dieser Repräsentanz. Für die Anleger würde das im Endeffekt bedeuten, dass sie im Inland den Primeo Fonds nicht mehr klagen könnten, sondern diese Klagen unter anderem auf den Cayman Islands einbringen müssten.
Das Oberlandesgericht Wien kam aber zum Schluss, dass die Aufkündigung nicht wirksam sei, weil "es im Interesse des Anlegerschutzes nicht in der Macht und nach Belieben des Repräsentanten stehen soll, die Repräsentantenstellung zu beenden". Nur die ausländische Kapitalgesellschaft (Primeo Fund) selbst könne diese aufkündigen. Das OLG hat auch festgestellt, dass die Bank Austria Zustellungsbevollmächtigte für die Fonds-Verwaltungsgesellschaft Bank of Bermuda ist.
In ihrem Revisionsrekurs an den OGH schreiben die Anwälte der Bank Austria, dass mit der Veröffentlichung der Beendigung der Repräsentanz im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" dem "Anlegeschutz Genüge getan ist" und nach dem Investmentfondsgesetz "eine hinreichende Unterrichtung des betroffenen Anlegerpublikums erfolgt ist". Dem widerspricht Anlegeranwalt Haslinger in seiner Replik: "Zweck der Gesetzesbestimmung ist die Anleger dahingehend zu schützen, dass Ihnen beim Erwerb eines ausländischen Produktes ein inländischer Gerichtsstand zur Durchsetzung der Ansprüche offen steht."