In einer völlig untypischen Vorgangsweise kritisiert nunmehr auch der Gerichtshof der Anden- Gemeinschaft die Verabschiedung der Rückführungsrichtlinie in der EU.
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Die Überraschung hätte nicht größer sein können, als Vassilios Skouris, der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), vor wenigen Tagen seine Post öffnete. Darin fand er nämlich ein mit 25. Juni 2008 datiertes Schreiben der vier Richter des Gerichtshofs der Anden-Gemeinschaft (TJCA) in Quito (http://www.comunidadandina.org/sai/comunicado_directivaUE.pdf).
In diesem bringen die Richter unverblümt ihr Befremden über die bevorstehende Verabschiedung der "Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger" [KOM(2005) 391] in der EU zum Ausdruck. Dabei geht es um die sogenannte Rückführungs-Richtlinie.
In meiner langen europarechtlichen Praxis ist mir eine solche Aktion noch nie untergekommen, offensichtlich rechtfertigen aber außergewöhnliche Umstände auch außergewöhnliche Vorgangsweisen. Das besonders Unorthodoxe daran ist, dass sich der Gerichtshof einer Integrationszone an sein justizielles "Gegenüber" wendet, das für diese inkriminierte Sekundärrechtssetzung wahrlich nicht zuständig ist. Auf der anderen Seite ist für den TJCA der EuGH unter allen Organen in der EU allerdings der unmittelbarste Ansprechpartner, vor allem auch deswegen, da sich der TJCA - so wie er selbst in seinem Schreiben zum Ausdruck bringt - durchaus als juristisches Abbild des EuGH versteht.
Wesentliche Kritikpunkte
Was war der Grund für dieses außergewöhnliche Schreiben? So wie viele lateinamerikanische Staats- und Regierungschefs vor ihm fühlte sich offensichtlich auch der TJCA bemüßigt, die vor der Verabschiedung stehende Rückführungs-Richtlinie zu kritisieren. Während die Politiker aber den Schwerpunkt ihrer Kritik auf den Aspekt der Kriminalisierung illegaler Migranten und der Schaffung einer "Festung Europa" legten, erinnerten die Richter des TJCA daran, dass nicht nur die Anden-Staaten sondern im Grunde alle Staaten Lateinamerikas vor und nach dem Zweiten Weltkrieg Hunderttausende Europäer ohne Ansehung der Person bei sich aufgenommen hatten.
Des weiteren wiesen die Richter des TJCA den Präsidenten des EuGH darauf hin, dass sie in ihrer Judikatur, wenn immer es ihnen möglich ist, die "Andine Menschenrechts-Charta" (2002) berücksichtigen und auch stets den Grundsatz der Nichtdiskrimierung beachten, so wie er in der Judikatur des "Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte" in San José/Costa Rica seinen Ausdruck gefunden hat.
Zwar müssen einige der mehr als direkt formulierten Kritikpunkte auch als eindeutig überzogen angesehen werden, da sie vor allem ungleiche Vorgänge miteinander vergleichen. Jedoch belegt dieses Schreiben den wahrhaft globalen Charakter des Migrations- und Flüchtlingsproblems, das nach gegenwärtigen Schätzungen weltweit 37 Millionen Menschen betrifft.
Mehr Aufklärungsarbeit
Wenn eine im Schoß der EU getroffene Maßnahme einen geradezu antipodisch gelegenen Gerichtshof im fernen Südamerika so reagieren lässt, ist das mehr als bezeichnend. Die EU ist daher nicht nur aufgerufen, innerhalb Europas eine stärkere Aufklärungsarbeit hinsichtlich ihrer Aktivitäten zu leisten, sondern diese auch auf außereuropäische Länder zu erstrecken.
Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig es wäre, den bereits seit längerem geplanten "Europäischen Auswärtigen Dienst" so rasch als möglich einzuführen.